Bundesrechnungshof: Mit Rentenpaket II droht Überlastung des Bundes

Zukünftige Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung könnten mit dem Rentenpaket II zu einer finanziellen Überlastung führen. Der Bundesrechnungshof kritisiert die Rentenpläne der Regierung.
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Bundesrechnungshof.Foto: Andreas Rentz/Getty Images
Epoch Times11. Oktober 2024

Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik am Rentenpaket II der Bundesregierung. „Das Rentenpaket II löst die Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung nicht, sondern vergrößert sie eher“, heißt es in der Stellungnahme des Rechnungshofs für die Expertenanhörung im Bundestag am kommenden Montag.

Das Rentenpaket II begünstige vor allem die heutigen Rentnerjahrgänge und die sogenannten Baby-Boomer-Jahrgänge, heißt es weiter. „Junge und künftige Geburtsjahrgänge werden durch das Rentenpaket II belastet. Nicht nur die höheren Rentenversicherungsbeiträge, sondern auch die zusätzlichen Zahlungen des Bundes müssen vornehmlich die jüngeren und künftigen Generationen finanzieren“, heißt es in der Stellungnahme. Somit genüge das Paket „nicht der Generationengerechtigkeit“.

Gefahr einer Überlastung des Bundes

Besonders problematisch seien laut dem Rechnungshof im neuen Rentenpaket die steigenden Zuschüsse des Bundes für die Rentenversicherung. Die zusätzliche finanzielle Beteiligung an der Rentenversicherung erhöhe „die Gefahr einer Überlastung des Bundes“. Die „Vorboten dieser Überlastung“ würden sich bereits darin zeigen, dass der Bund jetzt schon geplante Gelder für die Rentenversicherung einbehält: „Um seinen Haushaltsproblemen zu begegnen, reduziert der Bund in den Jahren 2024 bis 2027 seine Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung um insgesamt 6,8 Mrd. Euro“, heißt es in der Stellungnahme.

Das Rentenpaket II sieht jedoch deutlich höhere Zuschüsse vor. „Die Bundeszuschüsse und Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten fallen durch das Rentenpaket II bis zum Jahr 2045 um 107 Milliarden Euro höher aus“, heißt es darin weiter. „Zudem verschuldet sich der Bund bis zum Jahr 2045 zusätzlich mit 366 Milliarden Euro, um die Stiftung Generationenkapital mit Kapital auszustatten“, so der Rechnungshof.

Stiftung Generationenkapital ist der im Januar 2023 von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgestellte neue Mechanismus, um aus öffentlichen Mitteln einen Kapitalstock aufzubauen. Das eigentliche Ziel ist, „die Finanzierung der Rente zu modernisieren und Beitrags- sowie Steuerzahler zu entlasten“.

„Die Ausschüttungen an die Rentenversicherung als faktisch neuer Bundeszuschuss summieren sich bis zum Jahr 2045 auf 100 Milliarden Euro. Dieses große zusätzliche finanzielle Engagement des Bundes birgt erhebliche Risiken. Der Bundesrechnungshof warnt erneut vor einer finanziellen Überlastung des Bundes durch den Finanzbedarf der Rentenversicherung“, schreiben die Rechnungsprüfer.

„Junior-Spardepot“ stellt keine Alternative zum Generationenvertrag dar

Bei der Anhörung am kommenden Montag soll auch der Antrag der AfD für ein „Junior-Spardepot“ diskutiert werden. Das Depot soll zumindest heute noch Minderjährigen eine individuelle Aktienrente ermöglichen. Der Bundesrechnungshof schreibt jedoch, dies sei „keine Alternative zum Generationenkapital“. Das Junior-Spardepot könne die finanziellen Probleme, die in den 2030er Jahren wegen der gesetzlichen Rentenversicherung auftreten werden, nicht lösen. Weiter heißt es, das Depot könne „frühestens im Jahr 2090 die ersten Rentenzahlungen leisten“ und auch die Beitrags- und Steuerlasten der jungen und künftigen Generationen nicht reduzieren.

Was soll sich mit dem Rentenpaket II eigentlich ändern?

Hintergrund der Stellungnahme ist das im Mai beschlossene Rentenpaket II. Kern des Vorhabens ist ein längeres Festschreiben des Rentenniveaus von 48 Prozent. Diese sogenannte Haltelinie gilt aktuell nur noch bis nächstes Jahr. Laut Gesetzentwurf soll sie bis einschließlich zur Rentenanpassung im Juli 2039 gelten – damit würde sie sich auf die Rentenauszahlungen bis Juni 2040 auswirken. Bis zu diesem Zeitpunkt würde das Niveau sonst laut Regierung auf 44,9 Prozent sinken.

Das Rentenniveau drückt aus, bei wie viel Prozent des Durchschnittseinkommens die Standardrente liegt. Diese wiederum wird nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsgehalt gezahlt. Die individuelle Rentenzahlung kann davon selbstverständlich deutlich abweichen. (tp)

Mit Material von Agenturen



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