Bundesrat fordert generelles Verhüllungsverbot vor Gericht
Der Bundesrat fordert ein generelles Verhüllungsverbot vor Gericht. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Zwar sind Verhüllungsverbote in Gerichtsverhandlungen auch heute schon möglich. Die Anordnung, das Gesicht zu zeigen, bleibt aber dem jeweiligen Richter überlassen.
Der Bundesrat will nun eine einheitliche Praxis erreichen. Dabei geht es de facto hauptsächlich um Musliminnen, die das Gesicht aus religiösen Gründen mit einem Schleier oder einer Burka verhüllen.
Grundsätzlich soll das von den Ländern gewünschte Gesetz, dessen Entwurf nun an den Bundestag weitergeleitet wird, aber auch das Tragen von Masken, Sturmhauben oder Motorradhelmen verbieten. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn beispielsweise Polizisten aus Sicherheitsgründen anonym bleiben wollen.
Ohne eine Erkennbarkeit der Mimik „ist eine Aussage nichts wert“, sagte in der Debatte der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Ohne ein „offenes Gesicht“ sei ein rechtsstaatliches Verfahren nicht möglich, argumentierte auch der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU). (afp)
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