Bundesrat billigt neues IT-Sicherheitsgesetz – Bund hat mehr Einfluss auf Unternehmenssicherheit

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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).Foto: Wolfgang Kumm/dpa/dpa
Epoch Times9. Mai 2021

Der Bundesrat billigte am Freitag das im April vom Bundestag beschlossene neue IT-Sicherheitsgesetz.

Die Netzbetreiber müssen demnach hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Der Bund kann zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verbieten, bestimmte Komponenten eines Unternehmens einzubauen. Das soll im konkreten Fall geprüft werden.

Mit Blick auf den Netzausrüster Huawei herrscht auch in Deutschland die Sorge, dass die Technik etwa zum Aufbau der 5G-Technologie ein Einfallstor für chinesische Spionage oder Sabotage sein könnte. Die USA und Großbritannien haben das chinesische Unternehmen vom Aufbau ihrer 5G-Netze ausgeschlossen.

Rüstungshersteller oder wichtige Unternehmen müssen verbindlich bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen

Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse – etwa Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung – müssen künftig bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

„Unsere Schutzmechanismen und Abwehrstrategien müssen Schritt halten – genau dazu dient das IT-Sicherheitsgesetz 2.0“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Durch die Neuregelung erhält das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen beim Aufspüren von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen. Künftig kann das BSI etwa Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren.

Zudem wird der Verbraucherschutz in den Aufgabenkatalog des BSI aufgenommen. Ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen soll in Zukunft für Bürger klar erkennbar machen, welche Produkte bereits bestimmte IT-Sicherheitsstandards einhalten.

Gesetzes-Beschluss stellt einen Kompromiss dar

Der jetzige Gesetzes-Beschluss stellt einen Kompromiss dar. Während Außenministerium und deutsche Sicherheitsbehörden einen strengere Formulierung und den Ausschluss von umstrittenen Ausrüstern wie Huawei oder ZTE forderten, dämpfte das Kanzleramt und das Innenministerium – in Bezug auf mögliche chinesische Ausrüster wie Huawei – den Gesetzes-Entwurf ab.

Es hieß damals die Kanzlerin fürchte die Auseinandersetzung mit Peking. Auch das Bundeswirtschaftsministerium tat sich mit einem Ausschluss von Huawei schwer. Es wird vermutet, dass man wirtschaftliche Nachteile für Deutschland sah. (afp/er)



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