Bundesrat billigt Maßnahmen gegen Betrug mit Schrottimmobilien

Der Betrug mit sogenannten Schrottimmobilien soll schwieriger werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen solcher mangelhafter Häuser und Wohnungen.
Titelbild
Schrottimmobilien sind Gebäude oder Grundstücke, die aufgrund von Vernachlässigung, mangelnder Instandhaltung oder unzureichender Bauqualität erhebliche Mängel aufweisen.Foto: zazamaza/iStock
Epoch Times18. Oktober 2024

Der Betrug mit sogenannten Schrottimmobilien soll schwieriger werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen solcher mangelhafter Häuser und Wohnungen. Künftig können Gemeinden bei einer Zwangsversteigerung einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung stellen. Dadurch soll der Anreiz zu einer missbräuchlichen Ersteigerung wegfallen.

Schrottimmobilien werden Wohnungen und Häuser mit erheblichen Mängeln genannt. Diese werden häufig zu einem deutlich erhöhten Preis gekauft; der Käufer zahlt dann aber nicht den vollen Preis, sondern nur die gesetzliche Sicherheitsleistung. Ab diesem Moment ist eine Vermietung möglich, da der Käufer zum Eigentümer wird.

Vermeidung von überhöhten Geboten

Nach einigen Monaten wird die Immobilie dann zwar meist erneut zwangsversteigert, weil der Kaufpreis nicht bezahlt wurde. Mieteinnahmen sind bis dahin aber oft schon geflossen – der Käufer erzielt Gewinne, während sich der Zustand der Immobilien weiter verschlechtert.

Mit dem neuen Gesetz bekommen die Gemeinde-Verwaltungsämter die Möglichkeit, dem Käufer einer ersteigerten Immobilie vorübergehend das Haus oder die Wohnung zu entziehen. Mieteinnahmen müssen dann an den gerichtlich bestellten Verwalter gezahlt werden. So soll vermieden werden, dass überhöhte Gebote abgegeben werden, „um aus der missbräuchlichen Ausübung der so gewonnenen Eigentümerstellung Nutzungen zu ziehen“, wie es in den Erläuterungen zu dem Gesetz heißt. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion