Bundesrat billigt Gesetz zu Füllständen von Gasspeichern
Die Gasspeicher in Deutschland müssen bis zum Herbst wieder ausreichend gefüllt sein: Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag im März beschlossene Gesetz zur Sicherstellung der Gasversorgung. Die Gasspeicher hierzulande müssen demnach zum 1. Oktober zu 80 Prozent und zum 1. November zu 90 Prozent befüllt sein. Zum 1. Februar des darauf folgenden Jahres gilt dann wieder eine Mindestfüllmenge von 40 Prozent.
Deutschland verfügt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums mit 24 Milliarden Kubikmetern über das mit Abstand größte Speichervolumen für Erdgas in Mittel- und Westeuropa.
In diesem Winter erreichten die Füllstände der Gasspeicher jedoch Tiefstwerte. In Deutschland wurden insbesondere die deutschen Gasspeicher, die der russischen Firma Gazprom gehören, vor Wintereinbruch nicht ausreichend befüllt.
Vorbereitungen auf den nächsten Winter
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) räumte vor dem Bundesrat ein, dass zum Befüllen der Speicher zunächst noch Gas aus Russland notwendig sei. Zwar entspreche der durchschnittliche Verbrauch in Deutschland ungefähr den Möglichkeiten, „die wir über LNG-Terminals über Belgien, Frankreich und die Niederlande bekommen“.
Zum Befüllen der Speicher sei aber weiter russisches Gas nötig. „Wir kämen also noch ohne russisches Gas über das Frühjahr, Sommer und in den Herbst rein. Aber im Winter wären die Speicher leer.“
„Sollte es nicht gelingen, über den Sommer Fortschritte beim Befüllen der Speicher zu machen, wie das Gesetz es jetzt vorschreibt, werden wir schon im Sommer zu anderen Maßnahmen kommen müssen, um diese Sicherheit für den Winter vorzubereiten“, sagte Habeck. „Ich hätte mir niemals gedacht, dass ein Energieminister solche Aussagen hier machen muss im Bundesrat. Aber das ist die harte, brutale Mathematik der Energiepolitik, die physische Notwendigkeit und die Abhängigkeit, in die wir uns gebracht haben.“ (afp/dpa/dl)
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