Bundesrat billigt Gesetz für schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Die Länderkammer billigte in ihrer Sitzung am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf – der Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag wurde nicht angerufen.
Die Pläne sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, um Abschiebeverfahren zu erleichtern. So soll die Polizei deutlich ausgeweitete Befugnisse bei Durchsuchungen und der Identitätsfeststellung von Betroffenen bekommen.
Die Beamte sollen unter anderem in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen.
Zudem wird die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängert, um den Behörden mehr Zeit für Abschiebungen zu geben. Ziel ist auch eine forcierte Abschiebung von Schleusern, Straftätern und Gefährdern.
Ohne Bleiberecht ist Rückkehr nötig
Der Gesetzentwurf wurde vor zwei Wochen bereits im Bundestag verabschiedet. Die Ampel-Regierung reagiert damit auf deutlich gestiegene Asylbewerberzahlen und knapp werdende Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in vielen Kommunen.
Wer kein Bleiberecht habe, müsse Deutschland wieder verlassen, hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Bundestag gesagt. Das sei Voraussetzung dafür, „dass Migration in der Gesellschaft akzeptiert wird und Integration auch funktioniert“.
„Wir teilen die formulierten Ziele des Gesetzes uneingeschränkt“, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am Freitag im Bundesrat. Schnellere Rückführungen entlasteten die Kommunen und erhöhten gleichzeitig die Akzeptanz für alle legal sich hierzulande aufhaltenden Geflüchteten.
Scharf kritisiert hatte das Gesetz hingegen verschiedenen Verbände und Organisationen. Sie bemängelten unter anderem schwerwiegende Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte von Migranten und Flüchtlingen. (afp)
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