Bundesrat berät über Gesetzes-Initiative gegen Gaffer
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Polizisten sollen in Zukunft Handys von Schaulustigen einsammeln dürfen.Foto: Arne Dedert/Archiv- und Symbolbild/dpa
Das Bundesland dringt deshalb auf eine Änderung des Strafgesetzbuches. Demnach soll nicht nur die Verbreitung bloßstellender Bilder von Verstorbenen, sondern auch das Aufnahmen von Bildern am Unfallort mit Geld- oder Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Polizisten soll es zudem möglich sein, Handys von Schaulustigen einzusammeln.
(dpa)Epoch TV
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