Bundesrat berät über Gesetzes-Initiative gegen Gaffer
Das Bundesland dringt deshalb auf eine Änderung des Strafgesetzbuches. Demnach soll nicht nur die Verbreitung bloßstellender Bilder von Verstorbenen, sondern auch das Aufnahmen von Bildern am Unfallort mit Geld- oder Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Polizisten soll es zudem möglich sein, Handys von Schaulustigen einzusammeln.
(dpa)Epoch TV
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