Bundespolizei zählt monatlich rund 100 illegale Wiedereinreisen abgeschobener Migranten

Die Bundespolizei hat seit Januar 2017 monatlich im Schnitt rund hundert verbotene Fälle von Wiedereinreise zuvor abgeschobener Migranten registriert.
Titelbild
Flüchtlinge und Migranten überqueren Anfang November 2015 in Bayern die Grenze von Österreich nach Deutschland.Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Epoch Times15. Juni 2018

Die Bundespolizei hat einem Medienbericht zufolge seit Januar 2017 monatlich im Schnitt rund hundert verbotene Fälle von Wiedereinreise zuvor abgeschobener Migranten registriert. Das berichtete die „Bild“-Zeitung (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Zahlen der Bundespolizei.

Seit Januar 2017 würden bei Grenzkontrollen in Deutschland durchschnittlich hundert Menschen pro Monat festgestellt, „gegen die ein nationales und/oder schengenweites Einreiseverbot bestand“. Dies bedeute, dass die Betroffenen aufgrund einer bereits erfolgten Abschiebung ein Wiedereinreiseverbot gehabt hätten, aber dennoch nach Deutschland zurückgekehrt seien und an der Grenze nicht abgewiesen werden dürften.

Wie viele der durchschnittlich hundert Menschen „dabei entgegen einer Wiedereinreisesperre aufgrund des ‚Dublinverfahrens‘ gehandelt haben“, werde statistisch nicht erfasst, heißt es in dem Zeitungsbericht. Auf die Frage, ob ein Wiedereingereister mit Einreisesperre kein Schutzgesuch mehr stellen dürfe, hieß es laut „Bild“ in der Antwort der Bundespolizei: „Das Einreise- und Aufenthaltsverbot stellt kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar. Behördliche Folgemaßnahmen bleiben hiervon unberührt.“

Derzeit gibt es in der Bundesregierung Streit über die Frage, ob bestimmte Flüchtlinge bereits an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden dürfen: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will jene Asylbewerber an der deutschen Grenze abweisen, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt dies ab. (afp)



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