Bundespolizei registriert Anstieg von Messerattacken – insbesondere an Bahnhöfen
In Deutschland ist es nach Angaben der Bundespolizei zu einem Anstieg von Messerattacken insbesondere an Bahnhöfen gekommen. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtete, geht dies aus ihr vorliegenden Zahlen der Bundespolizei für den Zeitraum von Januar bis Ende Juni hervor.
Demnach verzeichnete die Behörde in den ersten sechs Monaten des Jahres bereits 430 solcher Fälle im Vergleich zu 777 Fällen im gesamten Jahr 2023.
Viele Angriffe an Bahnhöfen
Von den Tätern, die ermittelt werden konnten, hat der Bundespolizei zufolge die Hälfte keinen deutschen Pass. 129 seien in der Statistik als „nichtdeutsch“ geführt worden, 121 als „deutsch“, hieß es.
Die meisten nichtdeutschen Täter kamen demnach aus Afghanistan, Algerien, Marokko sowie Polen, Syrien und der Türkei. Für Bahnhöfe wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 467 Fälle von Messergewalt registriert.
Faeser will Verschärfung des Waffenrechts
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte gegenüber der BamS eine Verschärfung des Waffenrechts an. Im neuen Waffenrecht werde sie „den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken“, erklärte sie. Ausnahmen sollten lediglich für Haushaltsmesser „in geschlossenen Behältnissen nach dem Kauf“ gelten.
In der Öffentlichkeit sollen Messer demnach „nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern in der Öffentlichkeit mit sich geführt werden dürfen“, sagte die Ministerin.
„Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot schaffen.“ Entsprechende Waffenrechtsänderungen werde das Innenministerium „in Kürze“ vorlegen.
Mehr Verbotszonen
Diesbezügliche Verschärfungen waren zuvor von den Ländern gefordert worden. Von den Kommunen forderte die Ministerin nun ihrerseits mehr „Waffen- und Messerverbotszonen“. Messerverbote müssten „konsequent durchgesetzt werden, so wie es die Bundespolizei mit Kontrollen an Bahnhöfen macht“, sagte sie der BamS.
Nach einer Reihe von Messerattacken in den vergangenen Monaten war der Ruf nach einer Änderung des Waffenrechts lauter geworden. Faeser hatte sich bereits im Frühjahr für ein generelles Waffenverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere bei Messern, ausgesprochen.
In Deutschland sind Erwerb und Besitz bestimmter Messer wie Butterfly-Messer bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Laut Innenministerium dürfen zudem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimeter nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen. (afp/red)
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