Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen
Elektroschocker gehörten nicht zu den "dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen", so die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
Die Bundespolizei darf aus rechtlichen Gründen keine Elektroschocker einsetzen.
Zu diesem Schluss kommt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, berichtet der „Spiegel“. Sogenannte Elektroimpulsgeräte wie die des US-Herstellers Taser führen zu Kontrollverlust durch Muskelkrämpfe und berührten daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Ein solcher Eingriff bedürfe einer Rechtsgrundlage. Elektroschocker gehörten nicht zu den „dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen“. Für deren Einsatz sei mithin eine Gesetzesänderung notwendig.
In den USA ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, in Deutschland testet unter anderem die Berliner Polizei solche Geräte. (dts)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Diffamierung als Waffe
Wie eine New Yorker Institution die KPCh bei ihrer Verfolgung unterstützt
Frieden binnen Jahresfrist?
Fritz Vahrenholt: Gaspreise deuten auf Ende des Ukraine-Krieges
Unter 20 Prozent erneuerbar
Primärenergieverbrauch: Deutschland importiert zwei Drittel seiner Energie
Syriens neue Machthaber
Düstere Vorzeichen aus Damaskus? Was von den Islamisten zu erwarten ist
„Islamischer Staat“
Einsame Wölfe und Terror-Franchising: Warum die IS-Gefahr nicht gebannt ist
Mediale Darstellung versus Realität
Meine Erfahrungen mit dem Begründer von Falun Gong
Exklusiv
Förderungen zur Heizungssanierung
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion