Bundespolizei: Asylbewerber können auch ohne Papiere aus ihrer Heimat abgeschoben werden

Es gebe keine völkerrechtliche Verpflichtung, die Abschiebung von der Ausstellung von Passersatz- oder Heimreisepapieren abhängig zu machen, sagte Bundespolizeipräsident Romann im Interview der Woche des Deutschlandfunks.
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Deutschland wird zum gelobten Land für unzählige Migranten.Foto: Matt Cardy/Getty Images
Epoch Times22. Januar 2017

Abgelehnte Asylwebeber können nach Überzeugung von Bundespolizeipräsident Dieter Romann auch ohne Ersatzpapiere aus ihren Heimatländern dorthin abgeschoben werden.

Es gebe keine völkerrechtliche Verpflichtung, die Abschiebung von der Ausstellung von Passersatz- oder Heimreisepapieren abhängig zu machen, sagte Romann im Interview der Woche des Deutschlandfunks. „Früher war es ausreichend, wenn ein nationales oder auch ein europäisches EU-Laissez-Passer ausgestellt wurde. Das könne die Bundesrepublik alleine.

Das Fehlen gültiger Personalpapiere ist häufig Grund für das Scheitern einer Abschiebung. Romann plädierte zudem für eine Bundeszuständigkeit für Abschiebungen. Zur Zeit entscheide das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) darüber, ob ein Betroffener ein Recht aus Asyl habe. Werde dies verneint, gehe die Zuständigkeit an die kommunalen Ausländerämter und die Landespolizeien über. So hätte die Bundespolizei den Attentäter von Berlin, Anis Amri, nach einer Festnahme an die Landesbehörden abgeben müssen.

Wenn das nicht erforderlich gewesen wäre, wäre eine schnellere Abschiebung vorstellbar gewesen, sagte Romann. Der Bund habe auch andere Einflussmöglichkeiten auf die Herkunftsländer, wenn er alle Interessen in einen Korb werfe – entwicklungspolitische, wirtschaftliche und politische. (afp)



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