Bundesnetzagentur: Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt

Die Vorratsdatenspeicherung sei vorerst ausgesetzt, teilte heute die Bundesnetzagentur mit. Die Maßnahme sollte eigentlich ab Samstag gelten, doch das Oberverwaltungsgericht Münster befand sie letzte Woche nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
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Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times28. Juni 2017

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur teilte am Mittwoch mit, sie sehe vorerst von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtung für Telekommunikationsunternehmen ab.

Die Behörde verwies auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von vergangener Woche: Danach ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Speicherpflicht sollte eigentlich ab Samstag gelten.

Vor dem OVG geklagt hatte ein IT-Unternehmen aus München. Wegen der „über den Einzelfall hinausgehenden Begründung“ fällt die Pflicht zur Speicherung von Kundendaten aber nun vorerst für alle Unternehmen weg.

Die Netzagentur will mit neuen Anordnungen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens warten.

EuGH: Vorratsdatenspeicherung nur bei Verdacht einer schweren Straftat zulässig

Das OVG hatte zur Begründung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwiesen, das im vergangenen Dezember die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt hatte. Demnach ist die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig.

Auch müsse die Vorratsdatenspeicherung auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben. Zudem müssten Menschen ausgenommen sein, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege.

Die bislang geplante Speicherpflicht in Deutschland umfasste laut OVG-Urteil aber „pauschal die Verkehrs- und Standortdaten nahezu aller Nutzer von Telefon- und Internetdiensten“. (afp)



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