Bundesländer wollen Klagerecht für deutsche Datenschützer
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, möglichst zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bisher sei unsicher, ob eine Klagemöglichkeit bestehe.
Der EuGH hatte den Angaben zufolge entschieden, dass nationalen Aufsichtsbehörden ein Klagerecht für solche Fälle zustehen müsse, in denen sich Betroffene gegen eine Datenübermittlung in einen Drittstaat wenden, die auf einer „Angemessenheitsentscheidung“ der EU-Kommission beruht. Das betrifft etwa eine Übertragung personenbezogener Daten von der EU in die USA auf Grundlage der Safe-Harbor-Entscheidung.
Ein solches Klagerecht vor den nationalen Gerichten kann nach Darstellung des Bundesrates dazu führen, dass das deutsche Gericht die Frage der Gültigkeit der Kommissionsentscheidung dem EuGH vorlegt. Der Bundesrat schlägt zur Umsetzung eine spezielle Klageform im Bundesdatenschutzgesetz vor.
(dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion