Bundeskartellamt sieht zu wenig Wettbewerb bei E-Ladesäulen

Gibt es vor Ort nur einen Anbieter von Ladestrom, kann er den Preis diktieren. Das Kartellamt sieht punktuell missbräuchlich überhöhte Preise und nimmt die Kommunen mit ihren Stadtwerken ins Visier.
In vielen lokalen Märkten gibt es oftmals nur einen Anbieter für Ladestrom.
In vielen lokalen Märkten gibt es oftmals nur einen Anbieter für Ladestrom.Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn
Epoch Times1. Oktober 2024

Das Bundeskartellamt hat fehlenden Wettbewerb bei öffentlichen Ladesäulen für E-Autos bemängelt. Viele Kommunen hätten Flächen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben.

Im Ergebnis haben die Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt, so der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

Der Wettbewerb funktioniert nicht richtig

Die Preisunterschiede an den Ladesäulen könnten auf punktuell missbräuchlich überhöhte Preise hinweisen. In vielen lokalen Märkten gebe es nur sehr wenige Anbieter von Ladestrom.

„Dort ist die Konzentration so hoch, dass marktbeherrschende Stellungen entstehen“, sagte Mundt bei Vorlage des Abschlussberichts zur Vermarktung öffentlicher Ladeinfrastruktur. „Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig.“ Das wäre „durch bessere Rahmenbedingungen für Flächenvergaben eigentlich vermeidbar gewesen“.

Marktstarke Anbieter verkaufen oft nicht nur ihren eigenen Strom, sondern lassen auch Autofahrer laden, die über eine Ladekarte Strom eines Dienstleisters kaufen. Den Preis legt aber der Betreiber der Ladesäule fest. Lokal dominierende Betreiber könnten den Preis für Konkurrenten so hoch ansetzen, dass sie vom Markt verdrängt werden, erklären die Wettbewerbshüter.

Lob für Vergabe an Autobahn-Parkplätzen

Insbesondere auf kommunaler Ebene unterbleibe oft eine diskriminierungsfreie Vergabe öffentlicher Flächen. An den Autobahnen habe der Bund an den einfachen Rastplätzen die Voraussetzungen für einen offenen Marktzugang für Ladesäulen deutlich verbessert durch die Ausschreibung bundeseigener Flächen im Rahmen des sogenannten „Deutschland-Netzes“.

Bei den bewirtschafteten Rastanlagen dagegen sollen Parkplatzflächen insbesondere bei der Tank & Rast-Gruppe verbleiben. Hier bestehe ebenfalls die Gefahr, dass marktmächtige Stellungen entstehen.

Die Voraussetzungen für ein Eingreifen des Kartellamts seien aber aus heutiger Sicht nicht gegeben. Einzelne Preisüberhöhungen ließen noch nicht den Schluss zu, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht seien. Die Betreiber müssten ihre Investitionskosten decken, die Auslastung der Säulen sei teilweise sehr gering.

Eingriffe in die Preisgestaltung könnten den Ausbau des Ladenetzes hemmen. Staatliche Maßnahmen für mehr Preistransparenz kämen unweigerlich auch den Anbietern zugute, warnen die Wettbewerbshüter: Sie könnten ihre Preise koordinieren. Hilfreich wäre eine befristete Vergabe öffentlicher Flächen. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion