Bundeskabinett soll jahrelang umstrittene Arbeitsstättenverordnung beschließen
Nach jahrelangem Streit und Kritik vor allem der Arbeitgeber soll das Bundeskabinett am Mittwoch eine Neufassung der Arbeitsstättenverordnung beschließen. Das sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Die „Rheinische Post“ berichtete, im Vergleich zur ursprünglichen Version des Papiers werde eine „deutlich entschärfte Fassung“ ins Kabinett eingebracht. Unter anderem gebe es Änderungen bei Vorschriften zu Fenstern und zu Kleiderablagen.
In Kreisen des Ministeriums von Andrea Nahles (SPD) wurde darauf verwiesen, dass bereits seit 2012 über die Novelle der Verordnung verhandelt werde. Obwohl es „umfangreiche und intensive“ Beratungen mit allen Beteiligten gegeben habe, sei „im Nachgang“ Kritik an bestimmten Punkten laut geworden.
Das Kabinett hatte bereits im Oktober 2014 eine neue Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Danach gab es Änderungen aufgrund von Wünschen des Bundesrats. Unter anderem wurde auf Vorschlag von Sachsen die Forderung nach einer abschließbaren Kleiderablage oder einem abschließbaren Fach für Arbeitnehmer in die Verordnung aufgenommen. Dies war ein Punkt, der anschließend für harsche Kritik sorgte. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer bezeichnete die geplante Novelle als „bürokratischen Irrsinn in Absurdistan“.
In der neuen Fassung wird nach Angaben aus Ministeriumskreisen nun lediglich eine Kleiderablage gefordert, sofern den Mitarbeitern keine Umkleideräume zur Verfügung stehen. Abschließbar müsse diese Ablage aber nicht sein.
Die „Rheinische Post“ berichtete außerdem, die ursprüngliche Vorschrift, dass Pausen- und Bereitschaftsräume und auch Teeküchen Fenster haben müssen, entfalle nun. Stattdessen werde lediglich verlangt, dass diese Räume „möglichst ausreichend mit Tageslicht“ beleuchtet sein sollten. Auch würden eine Reihe von Ausnahmen aufgeführt, wo Tageslichteinfall am Arbeitsplatz keine Pflicht sei – etwa in Einkaufszentren und Bahnhöfen.
Dem Bericht zufolge ist für alle bereits eingerichteten Arbeitsplätze Bestandsschutz vorgesehen. Diese müssten demnach von den Arbeitgebern nicht an die neuen Vorschriften angepasst werden. (afp)
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