Bundeskabinett billigt Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche auf den Weg gebracht.
Die nach Angaben aus Regierungskreisen im Kabinett gebilligte Reform des Strafrechtsparagrafen 219a sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Außerdem soll es eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten geben, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Die von mehreren Bundesministern ausgehandelte Einigung stößt bei den Regierungsfraktionen noch auf Vorbehalte. Deswegen könnte es im parlamentarischen Verfahren noch zu Änderungen kommen.
In der SPD wird die Kritik von Opposition und Frauenrechtlerinnen geteilt, dass Ärzte nicht selbst über ihre Methode des Schwangerschaftsabbruchs informieren dürfen. Die Unionsführung hat eine Prüfung des Entwurfs angekündigt. (afp)
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