Bundeskabinett beschließt Paket zur Bekämpfung von „Rassismus und Rechtsextremismus“

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Am Rande einer Bundeskabinettsitzung.Foto: Mika Schmidt - Pool/Getty Images
Epoch Times2. Dezember 2020

Nicht weniger als 89 Einzelmaßnahmen listet der Katalog zur Bekämpfung des Rassismus und Rechtsextremismus auf, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Dazu gehören die Prävention und der Schutz von Betroffenen ebenso wie Gesetzesverschärfungen zur besseren Verfolgung rechtsextremer Umtriebe.

Ministerien wollen „Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz“ ausarbeiten

Der Bund will nun die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass er Initiativen gegen Rassismus dauerhaft fördern kann –  bisher darf er nur einzelne Projekte unterstützen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) wollen dafür ein „Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz“ ausarbeiten.

Der Einigung ging ein langes Hin und Her voraus – das Innenministerium hatte zunächst Vorbehalte. In dem Gesetz sollen auch die Grundwerte der „freiheitlichen und wehrhaften Demokratie“ festgeschrieben werden, wie das Bundesinnenministerium betont.

Geplante Strafrechtsänderungen:

Die Erstellung von „Todeslisten“, auf der Rechtsextreme ihre Gegner aufführen, soll künftig als Straftat geahndet werden können. Zudem soll es einen Paragrafen gegen antisemitische oder rassistische Hetze geben, die direkt an die Betroffenen gerichtet ist – und deshalb nicht als Volksverhetzung gilt; hier hatte das Strafrecht bislang eine Lücke. Auch eine neue Regelung gegen Cyberstalking ist geplant.

Geplante Grundgesetzänderungen:

Der umstrittene Begriff der „Rasse“ im Verfassungsartikel 3 soll durch eine neue Formulierung ersetzt werden.

Wie stellen sich die Sicherheitsbehörden auf den Kampf gegen den Rechtsextremismus ein?

Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird verbessert – etwa durch den Ausbau des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts (GETZ-R) und eine Plattform zum Erfahrungsaustausch.

Auch die umstrittene Neuregelung, derzufolge die Geheimdienste – Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst – Staatstrojaner einsetzen können, dient nach Einschätzung der Bundesregierung der Bekämpfung des Rassismus.

Plattform für Opfer von „rassistischen“ Straftaten

Für den Schutz von Opfern rassistischer Straftaten soll eine zentrale Plattform eingerichtet werden. Die Härteleistungen für Opfer von Anschlägen und Übergriffe werden auf materielle Schäden ausgeweitet.

Wer aufgrund seiner ethnischen Herkunft etwa bei der Job- oder Wohnungssuche benachteiligt wird, kann Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz künftig länger stellen – nämlich sechs Monate.

Weitere geplante Änderungen

Durch gezielte Kampagnen soll erreicht werden, dass mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst gewonnen werden. Die Auswahlverfahren werden überprüft.

In der politischen Bildung soll es neue Maßnahmen zu spezifischen Phänomenen geben – wie Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit oder Antiziganismus. Polizisten sollen durch Fortbildungsangebote im Berliner Haus der Wannsee-Konferenz für Antisemitismus sensibilisiert werden. Weiterbildungsveranstaltungen soll es auch an der Deutschen Richterakademie geben.

Unter der Federführung des Innenministeriums soll eine Studie über Alltagsrassismus erstellt werden – dabei soll es um diskriminierende Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Unternehmen und öffentlichen Institutionen gehen. Hier werden auch die Sicherheitsbehörden unter die Lupe genommen. Eine Studie allein zu Rassismus der Polizei wird es aber nicht geben, wie ein Sprecher Seehofers bekräftigt.

Kosten

Von 2021 bis 2024 sollen insgesamt eine Milliarde Euro für die verschiedenen Vorhaben bereitstehen. Hinzu kommen weitere 150 Millionen Euro für den Haushalt des kommenden Jahres. (afp)



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