Bundesgerichtshof hebt Framing-Urteil auf
Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst um Vorschaubilder von Kunstwerken geht in die nächste Runde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag in Karlsruhe das Urteil des Berliner Kammergerichts von 2018 auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Eine VG dürfe einen Vertrag über Vorschaubilder von wirksamen Maßnahmen gegen Framing abhängig machen, erklärte der BGH. (Az. I ZR 113/18)
Mit Framing wird das Einbetten von fremden und zuvor anderswo publizierten Inhalten auf einer Website bezeichnet. Die Stiftung als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek wollte für ihre Onlineplattform einen Vertrag mit der VG Bild-Kunst schließen, damit urheberrechtlich geschützte Werke gezeigt und eingebettet werden können. Die VG forderte aber wirksame technische Mittel gegen Framing.
Kammergericht muss Entscheidung treffen
Vor dem Kammergericht hatte die Stiftung Erfolg. Die VG legte aber Revision beim BGH ein. Dieser setzte das Verfahren 2019 aus und fragte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach der Auslegung des EU-Rechts.
Der EuGH urteilte, dass es sich bei Framing um eine öffentliche Wiedergabe handle, wenn es auf der Ursprungswebsite Zugangsbeschränkungen gebe. Entsprechend entschied nun der BGH.
Das Berliner Kammergericht habe zu Unrecht angenommen, dass keine Urheberrechte betroffen seien, wenn die von der Stiftung genutzten Vorschaubilder unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zum Gegenstand von Framing würden, hieß es. Ein solches Framing verletze ein den Urhebern zustehendes Recht der öffentlichen Wiedergabe. Das Kammergericht muss nun erneut entscheiden. (afp/dl)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion