BGH erlaubt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel nach Verkehrsunfällen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
„Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden“, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht.
Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.
Im Streitfall waren zwei Autofahrer in Magdeburg beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert.
Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern der kleinen Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen und seitlich auf ihn aufgefahren sei. Dies wurde ihm aber in der Vorinstanz verwehrt. (afp)
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