Bundesgerichtshof: Bonner Hafturteil gegen „Mr. Cum-Ex“ Hanno Berger rechtskräftig

Das erste Hafturteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger, der als Schlüsselfigur der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte gilt, ist nach einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.
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Hanno Berger am 30. Mai 2023 in Wiesbaden bei der Urteilsverkündung zu einem weiteren Verfahren.Foto: Helmut Fricke/Pool/AFP via Getty Images
Epoch Times12. Oktober 2023

Der wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verurteilte Hanno Berger ist vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Das erste Hafturteil gegen den Steueranwalt, der als Schlüsselfigur der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte gilt, ist nach einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs rechtskräftig. Die Revision gegen das Bonner Urteil vom Dezember sei verworfen worden, teilte der BGH am Donnerstag mit. Berger ist damit wegen dreimaliger Steuerhinterziehung zu acht Jahren Freiheitsstrafe und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt. (Az. 1 StR 187/23)

Der 72-Jährige gilt als einer der Erfinder und treibende Kraft des Steuerbetrugs, mit dem Banken und Investoren den deutschen Staat um einen zweistelligen Milliardenbetrag gebracht haben. Der Fiskus wurde ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Berger beriet Kunden bei den Geschäften. Die Praxis war seit Anfang der 2000er-Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Das gesamte Ausmaß des Schadens ist nicht bekannt, in Deutschland wird von vielen Milliarden Euro ausgegangen.

Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte für illegal. Es gab bereits mehrere Prozesse gegen Banker. Steueranwalt Berger stand in Bonn und Wiesbaden vor Gericht. Wie das Bonner Landgericht im Dezember feststellte, war er Ideengeber, Initiator und Berater bei Cum-Ex-Geschäften. Er habe durch die in Nordrhein-Westfalen verhandelten Fälle 13,6 Millionen Euro erlangt, die eingezogen wurden.

Gegen das Urteil wandte sich Berger an den Bundesgerichtshof. Seine Revision hatte aber nun keinen Erfolg. Der von der Schweiz ausgelieferte Berger habe wegen der Taten verfolgt werden dürfen, erklärten die Karlsruher Richter. Ende Mai war Hanno Berger außerdem wegen anderer Cum-Ex-Geschäfte vom Landgericht Wiesbaden zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden, dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(afp/dpa/red)



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