Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für NSU-Hauptangeklagte Zschäpe

Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe.
Titelbild
Beate ZschäpeFoto: Joerg Koch/Getty Images
Epoch Times12. September 2017

Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Prozess die Höchststrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gefordert.

Insgesamt ließe sich für die von Zschäpe begangenen Taten 14 Mal eine lebenslange Strafe verhängen, dazu kämen verschiedene Einzelstrafen zwischen sechs und neun Jahren Haft, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung seien angesichts der massiven Tatserie „unerlässlich“.

Gründe für eine Strafmilderung oder gar eine Schuldunfähigkeit Zschäpes gebe es keine, sagte Diemer. Zschäpe sei „ein eiskalt kalkulierender Mensch, für die ein Menschenleben keine Rolle spielte“. Für solche Fälle sei keine Schuldminderung vorgesehen.

Eine möglichst lange Strafe könne auch sicherstellen, dass für Zschäpe ausreichend Zeit zur Läuterung und die Allgemeinheit vor ihr geschützt bleibe. Bisher gebe es keinerlei Anzeichen für eine Läuterung Zschäpes, betonte der Bundesanwalt.

Mit der Forderung nach dem Strafmaß wollte die Bundesanwaltschaft ihr über insgesamt acht Verhandlungstage gehendes Plädoyer abschließen. Neben Zschäpe sollte auch das Strafmaß für die mitangeklagten mutmaßlichen vier NSU-Helfer gefordert werden.

Für den mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben forderte die Anklage wegen Beihilfe zum Mord zwölf Jahre Haft. Wohlleben soll die Waffe beschafft haben, mit der der NSU neun Morde beging.

Für den zweiten Beschaffer der Pistole vom Typ Ceska, Carsten S., forderte die Anklage drei Jahre Jugendhaft. S. hatte als einziger Angeklagter von Anfang an umfassend ausgesagt. Ohne seinen Beitrag wäre nach Angaben der Bundesanwaltschaft keine so umfassende Aufklärung möglich gewesen. Er habe „ganz entscheidend“ beigetragen, erklärte Diemer die geringe Strafforderung.

Diemer sagte, Zschäpe sei „in vollem Umfang“ für die Taten verantwortlich, die sie in 13 Jahren im Untergrund mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos als Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) begangen haben soll. Obwohl Zschäpe bei keiner der dem NSU vorgeworfenen Gewalttaten nachgewiesen werden konnte, vor Ort gewesen zu sein, stuft die Anklage sie als Mittäterin ein. Zschäpe habe sich „möglicherweise nie die Finger selbst schmutzig gemacht, aber sie hat alles gewusst“.

Diemer unterschied bei seiner Strafmaßforderung nach den unterschiedlichen Tatkomplexen. Für die neun aus Fremdenhass verübten Morde an Kleinunternehmern mit Migrationshintergrund forderte er jeweils eine lebenslange Haftstrafe. Auch für den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heidelberg forderte Diemer lebenslang, ebenso wie für den versuchten Mord an einem Kollegen der Polizistin.

Die Voraussetzungen für eine lebenslange Haftstrafe sieht der Bundesanwalt auch im Fall der beiden Kölner Nagelbombenanschläge und bei dem laut Anklage von Zschäpe verübten Brandanschlag auf das letzte Versteck des Trios in Zwickau gegeben. Diemer sagte, der Sprengstoffanschlag in einem Geschäft in Köln 2001 sei „integraler Bestandteil eines grausamen rassistischen Gesamtkonzepts auf niedrigster Stufe“ gewesen.

Genauso sei es mit dem Anschlag in der Kölner Keupstraße gewesen, der als 32-facher versuchter Mord einzustufen sei. Auch diese Tat erfülle die Voraussetzungen für eine lebenslange Haftstrafe. Schließlich müsse auch für die Brandstiftung im Zwickauer Versteck wegen dreifachen versuchten Mordes lebenslang verhängt werden. (afp)

Siehe auch:

Wolf Wetzel zum Fall-NSU: Auch tote Nazis können keine Waffe nachladen

Oktoberfestattentat und NSU: Die Informationsblockade der Regierung – Die Presse im Tiefschlaf

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