Bundesärztekammer und Polizeigewerkschaft pochen auf Cannabisverbot

Seit April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen. Laut der Bundesärztekammer und der Deutschen Polizeigewerkschaft habe dieser Beschluss seine ursprünglichen Ziele verfehlt. Deshalb sei eine Rücknahme der Legalisierung nötig.
Cannabis ist in Deutschland seit 1. April 2024 für Erwachsene freigegeben (Symbolbild).
Cannabis ist in Deutschland seit 1. April 2024 für Erwachsene freigegeben. (Symbolbild)Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Epoch Times31. März 2025

Ein Jahr nach der Cannabisteillegalisierung befürworten die Bundesärztekammer und die Deutsche Polizeigewerkschaft die Rücknahme des Gesetzes. „Die mit dem Gesetz verfolgten Ziele – Eindämmung des Schwarzmarktes, Stärkung des Gesundheitsschutzes und Verbesserung des Jugendschutzes – wurden verfehlt“, sagte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Dienstagsausgaben).

„Stattdessen floriert der illegale Handel unvermindert, während Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zusätzlich belastet werden. Besonders alarmierend ist die Lage beim Kinder- und Jugendschutz: Die gesetzlichen Vorgaben erweisen sich als schwer umsetzbar und können kaum effektiv kontrolliert werden“, so Reinhardt. „Gleichzeitig bleibt der von der Politik angekündigte Ausbau der Präventionsmaßnahmen weitgehend aus.“

Mehr Abhängige in Deutschland

Suchtmediziner hätten festgestellt, „dass die Zahl der Abhängigen in Deutschland steigt, während das Bewusstsein für die Gefahren des Konsums abnimmt“. Die Bundesärztekammer fordert deshalb eine grundlegende Neubewertung der Cannabisgesetzgebung. „Aus medizinischer und suchtpräventiver Perspektive ist eine Rücknahme der Legalisierung dringend geboten“, so Reinhardt.

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), befürwortet ebenfalls eine mögliche Wiederkriminalisierung von Cannabiskonsumenten. Die Legalisierung von Cannabis sei bisher eher schleppend angelaufen, „was an den unglaublichen bürokratischen Hürden liegt“, kritisierte Wendt. „Diejenigen, die Cannabis anbauen und vertreiben wollen, müssen alle im Gesetz vorgesehenen Regelungstatbestände beachten. Und das fällt natürlich schwer.“

Die Folgen seien anhand von Statistiken noch kaum zu belegen, da bislang gar nichts richtig umgesetzt sei, so Wendt. „Die Länder sind teilweise immer noch damit beschäftigt, ihrerseits Verordnungen zu erlassen, da die Zuständigkeiten nicht geregelt sind.“

Wendt: Gestiegener Verwaltungsaufwand

Das neue Gesetz ziehe auch „eine Fülle an Regelungen und Tatbeständen mit sich, die die Polizei kontrollieren muss und die Arbeit erschweren“, so Wendt. „Der Verwaltungsaufwand ist deutlich gestiegen, da die neuen Regelungen eine umfangreichere Bürokratie erfordern. Früher genügte eine einfache Anzeige, doch heute müssen zahlreiche zusätzliche Vorschriften und Zuständigkeiten beachtet werden.“

Die DPolG schlägt außerdem vor, insbesondere bei Erstkonsumenten die Strafbarkeit abzuschaffen. Das Vergehen solle in das Verwaltungsrecht überführt werden, also in das Ordnungswidrigkeitenrecht, so Wendt. „Kommunale Ordnungsbehörden sind viel leichter in der Lage, ein Bußgeld beispielsweise in eine verpflichtende Beratung zum Thema Drogen und Auswirkungen von Drogenkonsum umzuwandeln.“ (dts/red)



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