Bund verlängert Corona-Hilfen für Kulturveranstaltungen
Angesichts weiter bestehender Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie erhalten die Veranstalter von Kulturevents auch künftig staatliche Unterstützung. Verlängert werden die Wirtschaftlichkeitshilfen und die Ausgleichszahlungen bei freiwilligen Absagen, wie das Bundespresseamt am Donnerstag nach Beratungen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) mit dem Bundesfinanzministerium und den Ländern mitteilte.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter zudem mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Bislang war die Registrierung hierfür nur für Termine bis zum 31. März 2022 möglich, dies wird nun bis Ende des Jahres verlängert.
Um einen Monat verlängert wird die Regelung, derzufolge die Ausfallabsicherung auch dann greift, wenn eine Veranstaltung freiwillig abgesagt wird – und das nicht durch eine Länderverordnung vorgeschrieben ist. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen. Auch Verschiebungen sind möglich.
Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sei „das zentrale Instrument des Bundes zur Absicherung von Kulturveranstaltungen gegen pandemiebedingte Risiken“, erklärte Roth. „Aktuell stehen viele Veranstalter von Konzerten, Festivals oder Tourneen vor der Entscheidung, ob sie eine Durchführung unter den derzeitigen Auflagen wirtschaftlich verantworten und organisatorisch umsetzen können.“ Mit den jetzt beschlossenen Verlängerungen werde die dringend benötigte Planungssicherheit geschaffen. (afp/mf)
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