Bund verdoppelt Zuschuss für gesetzliche Krankenkassen
Wegen der angespannten Finanzlage der Krankenkassen verdoppelt der Bund für das kommende Jahr seinen jüngsten Milliardenzuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Der Bundestag billigte am Donnerstag eine Verordnung, mit welcher der Zuschuss um sieben Milliarden Euro auf dann insgesamt 14 Milliarden Euro steigt. Den zusätzlichen Finanzbedarf hatte der GKV-Schätzerkreis im Oktober errechnet.
Gemeinsam mit dem ursprünglich vorgesehenen Zuschuss von 14,5 Milliarden Euro zahlt der Bund an den Gesundheitsfonds im kommenden Jahr insgesamt 28,5 Milliarden Euro. Durch die Corona-Pandemie und die durch sie verursachte Wirtschaftsflaute erhöhte sich der Finanzbedarf der Kassen. Mit dem Zuschuss will der Bund auch verhindern, dass die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung, die die Kassen selbst festlegen, weiter steigt.
Mit der Finanzspritze soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent gehalten werden. Das Bundeskabinett hatte die Verordnung bereits gebilligt. Der GKV-Spitzenverband begrüßte den Beschluss der Verordnung, forderte aber weitere Schritte zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Kassen.
„Das ist für die 90 Prozent gesetzlich Versicherten in unserem Land ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu stabilen Krankenkassenbeiträgen auch im nächsten Jahr“, sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer der Nachrichtenagentur AFP.
„Die eigentliche Aufgabe folgt aber jetzt erst für die neue Regierung.“ Diese müsse einige grundsätzliche Schritte gehen, die die GKV-Finanzen auch mittelfristig stabilisieren. Dazu gehöre, dass endlich für eine ausreichende Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung der ALG II-Empfangenden gesorgt werde, sagte Pfeiffer. „Es kann nicht angehen, dass sich der Bund hier auf Kosten der Beitragszahlenden jährlich um mehr als zehn Milliarden Euro entlastet.“
Auch das Thema Mehrwertsteuer auf Arzneimittel müsse auf der Reform-Agenda der neuen Bundesregierung ganz oben stehen, forderte Pfeiffer. „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum für lebenswichtige Produkte wie Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen 19 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden müssen, während beispielsweise für Schnittblumen, Ölgemälde und Haustauben der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt.“ (afp/dl)
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