Bund und Länder prüfen Grunderwerbsteuer-Verzicht für private Immobilienkäufe

Können bald Länder einen ermäßigten Steuersatz bis hin zu einem Steuerverzicht bei der Grunderwerbssteuer anbieten? Die Finanzministerien des Bundes und der Länder prüfen das gerade.
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Baugrundstücke am Ortsrand einer Gemeinde im südlichen Niedersachsen.Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa
Epoch Times5. Juli 2023

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder prüfen eine radikale Reform der Grunderwerbsteuer, die es den Ländern erlauben würde, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung besser zu stellen – bis hin zur völligen Steuerbefreiung. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Mittwochsausgabe unter Berufung auf einen Diskussionsentwurf aus dem Haus von Christian Lindner (FDP).

Der Entwurf sieht laut dem Blatt großen Spielraum der Länder beim privaten Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vor. Einzige Bedingung wäre, dass sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt würden. Demnach könnten die Länder unter anderem einen ermäßigten Steuersatz bis hin zu einem Steuerverzicht anbieten.

Gleichzeitig sei eine Änderung der Regeln vorgesehen, mit denen die Umgehung der Steuer mithilfe von Immobiliengesellschaften verhindert werden soll, berichtete die FAZ weiter. Danach sieht der Diskussionsentwurf vor, nicht länger danach zu gehen, wie viele Anteile an einer Gesellschaft gekauft werden und wie lange sie gehalten werden, sondern danach zu gehen, ob ein einzelner alle Anteile kauft oder eine Gruppe „miteinander abgestimmt“diese erwirbt. Wenn andere Erwerber nur im „dienenden Interesse“ mit von der Partie seien, sollten ihre Anteile den übrigen zugerechnet werden.

Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer von derzeit rund 17 Milliarden Euro steht den Ländern zu. Diese können selbst über den Steuersatz entscheiden. In Bayern beträgt er 3,5 Prozent, in den übrigen Bundesländern liegt er zwischen 5 und 6,5 Prozent. (afp)



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