Merkels Corona-Konferenz: Bund und Länder einigen sich auf „erhebliche Einschränkungen“
Bund und Länder haben sich angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen auf „erhebliche Einschränkungen“ bei Kontakten verständigt. Dies teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach mehr als achtstündigen Beratungen mit den 16 Länderchefs im Kanzleramt mit. Eine Einigung im Streit um die Beherbergungsverbote konnte die Runde nicht erzielen, die Entscheidung wurde vertagt: Dies stelle sie „noch nicht ganz zufrieden“, sagte Merkel.
Sie ist nach eigenen Worten nicht überzeugt, dass die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse die Ausbreitung der Corona-Pandemie wirklich wie gewünscht eindämmen können. „Ob das heute genug war, werden wir sehen“, sagte Merkel am Mittwochabend nach den Spitzenberatungen. „Deswegen ist meine Unruhe mit dem heutigen Tag noch nicht weg.“
Livestream der Pressekonferenz:
Exponentieller Anstieg der Infektionszahlen bereitet Merkel Sorgen
Sorgen bereite ihr vor allem der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen, sagte die Kanzlerin. Dieser Anstieg müsse gestoppt werden: „Sonst wird das kein gutes Ende nehmen.“ Mit Blick auf die Pandemielage in anderen europäischen Ländern fügte sie hinzu: „Da muss ich nur in die Nachbarschaft gucken.“
Nun gehe es darum, die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen und notfalls entsprechende Konsequenzen zu ziehen: „Das muss dann nachgeschärft werden.“ Sie persönlich sei „der Meinung, dass wir die Mittel in der Hand haben, um diesem Virus uns entgegenzustemmen und auch mit ihm umzugehen“.
Fünf Bundesländer werden bestimmte Beschlüsse nicht ohne Weiteres mittragen
Nach der Bund-Länder-Konferenz (MPK) zur Coronakrise haben fünf Bundesländer erklärt, bestimmte Beschlüsse nicht ohne Weiteres mittragen zu wollen. Wie bisher wollen Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz Beschränkungen der Teilnehmerzahl für Treffen in den eigenen privaten Räumlichkeiten nur als dringende Empfehlung aussprechen, nicht aber juristisch zur Pflicht machen. „Aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung“, wie es in einer Protokollerklärung zu den am Mittwoch getroffenen Beschlüssen hieß.
Niedersachsen meldete für die verbindliche Umsetzung der Regelung für die privaten Räume einen „Prüfvorbehalt“ an. Sachsen will bei Familienfeiern an der Regelung auf Grundlage des MPK-Beschlusses vom 29. September festhalten. Der hatte den Bundesländern die Festlegung einer Höchstteilnehmerzahl überlassen. „In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen“, hieß es Ende September.
Teilnehmerzahlen für Feiern wird auf 10 Teilnehmer reduziert
Die neuen Kontaktbeschränkungen, auf die sich die Bundesländer verbindlich einigen konnten, sollen laut Merkel greifen, wenn der so genannte Inzidenzwert die Schwelle von 50 überschreitet – wenn also in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen registriert werden.
So soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen dann auf 100 Personen beschränkt werden, eine Sperrstunde ab 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol wird verbindlich. Die Teilnehmerzahlen für Feiern wird auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum beschränkt. Abgesehen von den fünf oben genannten Bundesländern gilt ab einem Inzidenzwert von 50 in allen anderen Ländern, dass bei Feiern in privaten Räumen die Teilnehmerzahl auf 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen im begrenzt wird.
Betreffend der touristischen Reisen zeigte sich die Kanzlerin unzufrieden. Man habe lange über das Beherbergungsverbot debattiert und wolle fürs Erste die bestehenden Regeln beibehalten, so Merkel, die sich wohl härtere und vor allem einheitliche Maßnahmen in allen Bundesländern gewünscht hätte.
„Es muss ja auch ein Stück Berechenbarkeit geben“, sagte Merkel. Merkel sprach vor einer kritischen Lage beim Infektionsgeschehen. Man sei bereits in einer „exponentiellen Phase“. Die nächsten Tagen und Wochen würden darüber entscheiden, wie das Land durch die Pandemie komme.
„Was wir jetzt tun und nicht tun, wird entscheidend sein für die Frage, wie wir durch diese Pandemie kommen“, sagte Merkel. Deutschland sei „bereits in der exponentiellen Phase“ der Pandemieausbreitung, warnte sie. Es müsse verhindert werden, dass diese Entwicklung so weitergeht.
Neue Beratung nach den Herbstferien
Im November soll erneut beraten werden. Man rate jedoch schon jetzt von unnötigen Reisen innerhalb Deutschlands ab. Bis zum Ende der Herbstferien am 8. November sollen deshalb die Bundesländer wie bisher in Eigenregie entscheiden, wie sie mit den Beherbergungsverboten umgehen.
Dies sei „ein Teil des Beschlusses, der mich noch nicht ganz zufrieden stellt“, sagte Merkel. „Da müssen wir weiter arbeiten.“ An die Bürger ergehe aber der „dringende Aufruf“, von „nicht notwendigen Reisen abzusehen“. Im November solle dann ein neuer Anlauf für eine Vereinheitlichung der Beherbergungsregeln genommen werden.
Meldungen vom 14. Oktober
In den stundenlangen Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über die weitere Corona-Politik hat es nach Darstellung von Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) deutliche Meinungsverschiedenheiten der Länderchefs gegeben. Die Gespräche seien mitunter auch kontrovers geführt worden, es gebe unterschiedlichen Problemdruck in den Bundesländern, sagte Müller am Mittwochabend nach Ende der Gespräche in Berlin.
Söder sagte, es habe ein paar Stellen in den Gesprächen gegeben, wo er sich mehr Ergebnisse gewünscht hätte. Dennoch hätten sich nicht diejenigen durchgesetzt, die sagen, es sei alles nicht so schlimm: „Das Team Umsicht und Vorsicht hat sich am Ende durchgesetzt.“
Söder sagte, es sei offen, ob die beschlossenen Kontaktbeschränkungen auch ausreichten. Es müsse auch in der Bevölkerung noch einmal das Bewusstsein geschärft werden, wie bedrohlich die Lage sei. „Die Lage ist ein bisschen gefährlicher als im Frühjahr“, sagte Söder. Denn im Frühjahr habe es die Hoffnung auf den Sommer gegeben – dies gebe es jetzt nicht.
Schon ab 35 positiven Testergebnissen pro 100.000 Einschränkungen?
Die Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Spitzenberatungen am Mittwoch (13. Oktober) sieht für Corona-Hotspots eine erweiterte Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen für Veranstaltungen, Sperrstunden in der Gastronomie und eine Schließung von Bars vor.
Diese Beschränkungen sollen dort greifen, wo die Zahl der positiven Tests binnen sieben Tagen die Schwelle von 35 pro 100.000 Einwohner überschreitet, wie aus dem Papier hervorgeht, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
Sollte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 50 übersteigen, würden die Länder „konsequent verschärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen ergreifen“, heißt es in dem Papier weiter. Dazu können dann auch Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum gehören. Die verschärfte Maskenpflicht etwa solle dann dort gelten, „wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen“.
Wenn der Anstieg der Infektionszahlen dann trotz der Beschränkungen nicht zum Stillstand komme, „sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren“ – dann könnten Treffen im öffentlichen Raum wieder auf Angehörige zweier Haushalte beschränkt werden.
Bis zu 15.000 Einsatzkräfte der Bundeswehr angeboten
In der Beschlussvorlage ist im Punkt 9 zu finden (hier das vollständige Dokument):
Für Reiserückkehrer sollen ab 8. November neue Quarantäne-Regeln gelten
Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland sollen ab dem 8. November neue Quarantäne-Bestimmungen gelten. Dies sieht der Entwurf für eine neue Muster-Quarantäneverordnung vor, über die am Mittwoch das Bundeskabinett berät; der Entwurf liegt AFP vor. Zentraler Punkt ist eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen für alle Rückkehrer aus Gebieten, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft werden.
Diese Pflichtquarantäne kann verkürzt werden, wenn der oder die Betroffene „frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise“ einen negativen Corona-Test vorlegen kann, wie es in der Vorlage heißt. Bislang gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von 14 Tagen.
Die Vorgaben müssen noch von den Ländern auf dem Verordnungsweg umgesetzt werden. Die Musterverordnung solle eine „möglichst bundesweit einheitliche Regelung“ gewährleisten, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Das „gemeinsame Ziel“ von Bund und Ländern sei es, „neue Infektionsherde durch Einreisen nach Deutschland zu verhindern“.
Die Musterverordnung sieht Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht vor. Diese Ausnahmen gelten für Transitreisen, für Reisen in Nachbarländer von weniger als 24 Stunden Dauer, für Besuche aus familiären Gründen von bis zu 72 Stunden, für Berufs- und Studienpendler sowie für Beschäftigte im Waren- und Personenverkehr, für Beschäftigte im Gesundheitswesen und für „hochrangige Repräsentanten staatlicher Organe“ – hier ist jeweils das Vorliegen eines Schutz- und Hygienekonzepts erforderlich.
Eine weitere Regelung sieht mehrere Ausnahmen von der Quarantänepflicht vor, wobei sich Betroffene in diesen Fällen einem Corona-Test unterziehen müssen: Dies gilt etwa für Besuche aus familiären Gründen von mehr als 72 Stunden, für „zwingend notwendige berufliche Tätigkeiten“ für bis zu fünf Tage und für Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen.
Sonderregelungen geben soll es für Saisonarbeiter, Bundeswehrangehörige und Urlaubsrückkehrer, soweit ein Schutz- und Hygienekonzept im Urlaubsland vorliegt und keine „Infektionslage“ der Sonderregelung entgegensteht.
Keine bundesweit einheitliche Regelung zum Beherbergungsverbot geplant
Eine bundesweit einheitliche Regelung zum umstrittenen Beherbergungsverbot sieht das Papier nicht vor. Es enthält lediglich eine „eindringliche“ Aufforderung von Bund und Ländern an Bürgerinnen und Bürger aus Regionen mit einem Inzidenzwert von mehr als 50, „nicht erforderliche innerdeutsche Reisen zu vermeiden“. Bund und Länder weisen in dem Papier außerdem darauf hin, „dass in der Mehrheit der Bundesländer die Beherbergung für Reisende aus Hotspots einen negativen Test voraussetzt“.
In der Beschlussvorlage fehlen viele Detailangaben – etwa zur Maximalzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen, zum Umfang der anvisierten Kontaktbeschränkungen oder zu einer Uhrzeit für die Sperrstunden in der Gastronomie.
Bund und Länder weisen in der Vorlage darauf hin, „dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen“ müssten. Deshalb wolle der Bund „Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern“.
Bund und Länder planen der Vorlage zufolge auch eine weitere Stärkung der Gesundheitsämter, um eine „vollständige Kontaktnachverfolgung“ zu gewährleisten. Die Bundeswehr könne die Gesundheitsämter „kurzfristig“ mit bis zu 5.000 Kräften und „in wenigen Wochen“ mit bis zu 15.000 Kräften unterstützen. Die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden werden aufgefordert, die Gesundheitsämter mit Personal zu unterstützen.
Sachsens Ministerpräsident gegen neue Corona-Maßnahmen
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat sich vor dem Corona-Treffen von Bund und Ländern gegen neue Corona-Maßnahmen ausgesprochen. „Neue Regeln brauchen wir nicht. Wir wollen die, die wir haben, bekräftigen und entschieden durchsetzen“, sagte der Regierungschef dem „Spiegel“.
Er warnte vor einer Verunsicherung der Bevölkerung und warb für Akzeptanz der vorhandenen Maßnahmen gegen Corona. Kretschmer sprach sich gegen „immer wieder neue Vorschläge“ zur Bekämpfung der Pandemie aus – das bringe zum „jetzigen Zeitpunkt“ nichts.
Der CDU-Politiker lobte unterdessen die Gemeinden: „Überall im Land sind verantwortungsvolle Bürgermeister und Landräte, die gut reagieren, wenn die Infektionszahlen steigen.“ Es gebe also keinen Grund für „Hysterie“, fügte er hinzu. (afp/dts/er/sza)
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