Bund und EU wollen Ladeinfrastruktur ausweiten – was jetzt auf Hauseigentümer zukommt

Trotz stockender „Mobilitätswende“ will die Bundesregierung an ihrem Masterplan Ladeinfrastruktur II festhalten. Dieser sieht unter anderem die verpflichtende Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladern vor. Aber auch die EU möchte den Ausbau vorantreiben.
Neues EU-Gesetz: Alle 60 Kilometer soll eine Ladesäule stehen
Eine Ladestation für Elektrofahrzeuge. Ein EU-Gesetz fordert den raschen Ausbau der Ladeinfrastruktur.Foto: iStock
Von 21. Februar 2024

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Bis Ende des Jahres 2024 soll mindestens die Hälfte aller Tankstellen in Deutschland mit Schnellladesäulen von mindestens 150 Kilowatt für E-Autos ausgestattet sein. Bis Ende 2026 sollen es sogar mindestens 75 Prozent sein. Dies sieht der Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung vor, mit dem diese das Land fit für Elektromobilität machen will.

Die Kaufprämie des Bundes für E-Autos ist ausgelaufen und deren Absatz erlebt einen Einbruch. Das Ziel, bis zum Ende des Jahrzehnts 15 Millionen zugelassene E-Autos auf Deutschlands Straßen zu haben, scheint in weite Ferne gerückt. Dennoch will die Bundesregierung die Privatwirtschaft weiterhin für den Erfolg der angestrebten „Mobilitätswende“ in die Pflicht nehmen. Denn, so heißt es aus Berlin:

„Die Errichtung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur sind eine unternehmerische Aufgabe.“

Masterplan enthält 68 Maßnahmen zur Optimierung der Ladeinfrastruktur

Dazu gehören auch die Vollversorgung mit Strom für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen und die Steigerung von Investitionen in öffentliche und nicht öffentliche Infrastruktur. Neben den Automobilkonzernen soll auch die Mineralölwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten. Deshalb sieht der Plan auch vor, die Versorgung der Tankstellen mit Schnellladestationen sicherzustellen.

Unterstützen soll sie dabei die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) sowie die Interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa), die Lade- und Stromnetz verzahnen soll.
Der Masterplan selbst enthält 68 Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, bis 2030 eine Million öffentlicher Ladepunkte zu schaffen. So geht es nicht nur um den Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetz. Diese müssen zudem aufeinander abgestimmt werden.

Ausbau schreitet voran – aber noch weit von Endziel entfernt

Dazu möchte man den Prozess der Digitalisierung ausbauen. Auf diese Weise sollen die entsprechenden Daten gesammelt werden, um die Planung effizienter gestalten zu können. Eine Ladeinfrastruktur soll zudem auch für Elektro-Lkw entlang der Fernstraßen entstehen.

Im Zeitraum von Januar 2022 bis Oktober 2023 ist es gelungen, den bundesweiten Bestand an Ladesäulen in Deutschland von 31.241 auf 57.836 auszubauen. Erst jüngst warnte der Chef von Daimler und Mercedes-Benz, Ola Källenius, vor unrealistischen Zielen im Bereich der E-Mobilität.

Im Gespräch mit „Zeit online“ äußerte er die Erwartung, dass die EU bereits 2026 das geplante Verbrennerverbot ab dem Jahr 2035 mangels realistischer Umsetzbarkeit fallen lassen werde. Ob es auf absehbare Zeit gelingen werde, die E-Mobilität für den Markt attraktiv zu gestalten, hänge vorwiegend vom Umfang der Ladeinfrastruktur ab.

EU will Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Bauten erweitern

Während die Bundesregierung Tankstellenbesitzer für den Ausbau der Ladeinfrastruktur einspannen will, plant die EU, private Grundstücksbesitzer in die Pflicht zu nehmen. Wie die „Welt“ berichtet, soll die für März oder April geplante Gebäuderichtlinie der Staatengemeinschaft noch weit über deutsche Vorgaben hinausgehen. Vor allem Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Bauten stehen im Fokus der geplanten Regelung.

Deutschland wird die Vorgaben voraussichtlich im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) umsetzen. Bis dato müssen erst bei Neubauten mit fünf und mehr Parkplätzen Leerrohre für künftige E-Auto-Ladesäulen verlegt sein. Künftig sollen drei Parkplätze ausreichen. Zudem fordert die EU, dass bereits zu jedem zweiten Parkplatz ein Kabel gelegt werden soll und mindestens ein fertiger Ladepunkt vorhanden sein muss.

Die EU möchte die Vorgaben außerdem auch dann greifen lassen, wenn Gebäude im Altbestand mit der entsprechenden Anzahl an Parkplätzen renoviert werden. In Deutschland gilt dies erst bei mindestens zehn Stellplätzen und „größeren Renovierungen“.

Zudem soll es Verschärfungen für gewerbliche Bauten geben, unter anderem Tiefgaragen. Bislang gilt in Deutschland, dass ab Anfang 2025 mindestens ein Ladepunkt in einer Garage ab 20 Stellplätzen vorhanden sein muss. Künftig soll auf mindestens jeden zehnten Stellplatz in einer Tiefgarage, der zu Büros, Geschäften oder öffentlichen Gebäuden gehört, ein Ladepunkt kommen.

Bundesregierung könnte auf Abstriche von Vorgaben drängen

Es gibt zwar bereits nationale Förderprogramme für Hauseigentümer, die freiwillig Ladeinfrastruktur schaffen, allerdings könnte die Bundesregierung davor zurückschrecken, nach den Erfahrungen mit der Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes weitere Belastungen vorzusehen. Es bleibt abzuwarten, ob die Ampel in Brüssel darauf drängen wird, Abstriche am Entwurf zur EU-Gebäuderichtlinie zu machen.

Umwelt-Lobbys halten die geplante Regelung nach wie vor für unzureichend, weil sie nicht den tatsächlichen Bedarf abdecke. Zudem sei in der Vergangenheit zu wenig Sorge dafür getragen worden, dass es bei bestehenden Gebäuden ausreichend ausbaufähige Infrastruktur gibt.

Ein weiteres Problem, das als ungelöst erscheint, ist die Frage, ob und wann das deutsche Stromnetz ausreichend ausgebaut sein wird, um die Ladeinfrastruktur bewältigen zu können. Auch Schnellladesäulen würden im Ernstfall ihren Zweck nur unzureichend erfüllen können, sollte eine Überlastung des Netzes drohen.

In diesem Fall, so hat die Bundesnetzagentur deutlich gemacht, wird die „Spitzenglättung“, sprich die Drosselung der Stromversorgung, zum Thema. Zuvorderst betroffen: Wärmepumpen und Ladesäulen.



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