Bund legt im Rechtsstreit um Maskenlieferungen Beschwerde ein

Im Rechtsstreit mit einem Lieferanten um die Bestellung von Corona-Masken legt die Bundesregierung Beschwerde gegen die Verurteilung durch das Oberlandesgericht Köln ein. Nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden.
Tüten mit funktionstüchtigen FFP2-Masken und OP-Masken. (Symbolbild)
Tüten mit funktionstüchtigen FFP2-Masken und OP-Masken.Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times20. Juli 2024

Im Rechtsstreit mit einem Lieferanten um die Bestellung von Corona-Schutzmasken legt die Bundesregierung Beschwerde gegen die Verurteilung durch das Oberlandesgericht Köln ein.

Die Entscheidung wolle der Bund durch den Bundesgerichtshof letztinstanzlich überprüfen lassen, teilte das Gesundheitsministerium am Samstag mit. Das Gericht in Köln hatte den Bund zur Zahlung von rund 85,6 Millionen Euro verurteilt.

Spahn versprach 2020 unbegrenzte Abkauf

Hintergrund des Streits ist die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte während der globalen Krise im Jahr 2020 Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert.

Später verweigerte das Ministerium teils die Bezahlung, unter anderem mit Verweis auf fehlerhafte oder verspätete Lieferungen.

Gericht: Lieferant hat Anspruch auf Zahlung

Das Gericht entschied nun, dass der betreffende Lieferant Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises habe. Das Oberlandesgericht Köln hob damit ein Urteil des Landgerichts in Bonn teilweise auf und entschied zugunsten der Klägerin.

Im Zusammenhang mit Zahlungen für Corona-Schutzmasken werden bundesweit massenhaft weitere, ähnliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bund und Maskenherstellern an Gerichten verhandelt – auch in Köln.

Ob andere Zivilsenate des Oberlandesgerichts Köln, bei denen ebenfalls Berufungsverfahren anhängig sind, die Fragen anders als der 6. Senat beurteilen, bleibe offen, teilte das Ministerium mit. Durch die letztinstanzliche Überprüfung sollten nun „die in Streit stehenden Rechtsfragen“ geklärt werden. (afp)



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