Bund-Länder-Gespräch: Keine Einigung im Streit um Fahrverbote und neuer Bußgeldregelung
Bund und Länder haben im festgefahrenen Streit über die neue Straßenverkehrsordnung wie erwartet keine Einigung erzielt.
Das Bundesverkehrsministerium sprach sich nach einer Schaltkonferenz auf Ebene der Staatssekretäre von Bund und Ländern erneut für eine zügige Lösung aus, damit Klarheit für die Verkehrsteilnehmer herrscht.
Bund und Länder hätten unter anderem über die Frage der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten bei einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts diskutiert, so das Bundesverkehrsministerium.
Nur eine verhältnismäßige und damit rechtssichere Regelung bei Fahrverboten sei im Sinne der Autofahrer, der Behörden und der Gerichte, so Verkehrsstaatssekretärin Tamara Zieschang. „Das „scharfe Schwert“ eines Fahrverbotes soll – so steht es im Straßenverkehrsgesetz – nur bei grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten angewendet werden.“
Wegen eines Formfehlers waren neue Bußgeldregeln außer Vollzug gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härtere Strafen bei zu schnellem Fahren.
Umstritten ist nun, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll, das wollen die Grünen – oder ob auch die härteren Strafen für Raser abgemildert werden sollen. Das wollen vor allem unionsgeführte Länder sowie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an.
Eine Lösung wird bis zur nächsten Sitzung des Bundesrats am 18. September angestrebt. Bei dem Streit geht es um Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs, die unter anderem einen Monat Fahrverbot bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vorsehen.
Innerorts reichen demnach 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um bereits bei einem einmaligen Verstoß einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Der Kompromissvorschlag des Bundes sieht vor, die Geschwindigkeitsgrenzen beizubehalten – die Sanktionen aber zu entschärfen. (dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion