Bund-Länder-Finanzreform: Woidke und Lammert kritisieren Grundgesetzänderungen – „Formal grenzwertig, indiskutabel“

Die am Donnerstag und Freitag im Bundestag und im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Regelungen samt Grundgesetzänderungen "befördern eine Entwicklung hin zum Zentralstaat", kritisiert Parlamentspräsident Lammert die Bund-Länder-Finanzreform.
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Reichstag in Berlin.Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times1. Juni 2017

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat unmittelbar vor ihrer Verabschiedung die Bund-Länder-Finanzreform und insbesondere die vom Bund in Aussicht gestellte schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags kritisiert.

„Wir brauchen ein effektives gesamtdeutsches Fördersystem ab 2020 unabhängig von der Himmelsrichtung“, sagte Woidke der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Der Bund muss sagen, wie er die dringend notwendigen Investitionen in Bildung und Infrastruktur zukünftig sicherstellen will“, sagte der SPD-Politiker. „Wie das bei einer ersatzlosen Abschaffung des Solidaritätszuschlages sichergestellt werden soll, erschließt sich mir derzeit noch nicht. Hier ist der Bund am Zug“, so Woidke.

Parlamentspräsident Lammert kritisiert die Bund-Länder-Finanzreform

Auch Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) kritisiert das Gesetzespaket. Lammert sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, er halte die „Serie von Verfassungsänderungen“ für „formal grenzwertig, um nicht zu sagen indiskutabel“. Die am Donnerstag und Freitag im Bundestag und im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Regelungen samt Grundgesetzänderungen „befördern eine Entwicklung hin zum Zentralstaat“.

Bund und Länder hatten sich im Oktober grundsätzlich auf neue Finanzbeziehungen verständigt, Mitte Mai räumten Union und SPD im Bundestag letzte Streitpunkte aus. Nach dem Auslaufen der bisherigen Regeln zum Finanzausgleich und dem Ende des Solidarpakts II für Ostdeutschland sollen die Länder von 2020 an jährlich knapp zehn Milliarden Euro vom Bund erhalten. Dieser bekommt dafür mehr Kontrollmöglichkeiten und Kompetenzen – etwa beim Bau von Fernstraßen, in der Steuerverwaltung oder bei Investitionen in Schulen.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) verteidigte dagegen das Reformpaket. Die Aufweichung des sogenannten Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern bei der Schulfinanzierung sei eine „pragmatische Entscheidung“, sagte er im ARD-„Morgenmagazin. „Es ist nicht die grundsätzliche Aufgabe der Trennung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern.“ (afp)



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