Warum 670 Euro pro Monat je Flüchtling?
Der Bund beteiligt sich künftig dauerhaft an den Kosten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Dazu übernimmt er vom 1. Januar 2016 an einen Teil der Asylkosten.
Den Ländern werden pro Monat und Asylbewerber 670 Euro erstattet. Das entspricht dem ermittelten durchschnittlichen Aufwand pro Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Geld fließt von der Registrierung bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Der endgültige Betrag orientiert sich letztlich an der Dauer der Asylverfahren und der Zahl der Flüchtlinge.
Die 670 Euro lassen sich aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes herleiten. Es sind die monatlichen Kosten der Länder und Kommunen je Leistungsbezieher nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“. Die Kosten betrugen im Jahr 2014 rund 2,36 Milliarden Euro.
Da nur eine stichtagsbezogene Erfassung der Leistungsberechtigten zum Jahresende erfolgt, müssen Annahmen getroffen werden, wie sich diese Empfänger über das Jahr verteilen. Setzt man Jahresdurchschnittswerte in Beziehung zu den Gesamtkosten, ergeben sich monatliche Ausgaben von jeweils rund 670 Euro.
Ein solcher Pauschalbetrag kursierte bereits im Sommer in Berechnungen der Länder. Genauer: 674,86 Euro pro Monat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Kosten der Kommunen sind meist höher – bis zu 13000 Euro je Flüchtling und Jahr
Für einen Pauschalbetrag zur Beteiligung an den Kosten der Kommunen für Unterbringung von Asylbewerbern, Geduldeten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hatten die Länder auch Hartz-IV-Zahlungen des Bundes einbezogen: Konkret also weitere je 141,46 Euro pro Monat. Daraus ergäben sich aufs Jahr insgesamt 9795,84 Euro pro Flüchtling.
Die Länder verwiesen auch immer wieder auf weitere Kosten und hatten in der Debatte um die Kostenbeteiligung des Bundes noch einen Aufschlag gefordert. Das variiert von Land zu Land. So kamen die unterschiedlichsten Pro-Kopf-Pauschale zusammen – zwischen jährlich 12 000 und 13 000 Euro je Flüchtling. (dpa/ks)
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