Bund: Impfnebenwirkungen möglich – Leitlinie für Hausärzte nicht vorgesehen
Es war in unserer Medizingeschichte die schnellste Impfstoffentwicklung aller Zeiten. Ende März 2020 rief die Bundesregierung wegen der Verbreitung des Coronavirus die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aus. Neun Monate später, am 27. Dezember desselben Jahres, begann die Impfkampagne in Deutschland.
Meldungen über Nebenwirkungen und Schäden im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung häufen sich. Dabei etablierte sich der Begriff Post-Vac-Syndrom. Er steht für langandauernde und vielzählige Beschwerden nach der COVID-19-Impfung. Sie ähneln häufig dem Post-COVID-Syndrom.
Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
Kürzlich stellte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zu diesem Thema eine Anfrage. Die Union wollte herausfinden, wie die Ampel-Koalition auf Fälle mit dem Post-Vac-Syndrom reagiert.
Laut einem Bericht des „Spiegel“ antwortete die Koalition: „Derzeit gibt es nach Auswertung der in Deutschland und international verfügbaren Daten zu Verdachtsfallmeldungen nach COVID-19-Impfungen keinen Hinweis für einen kausalen Zusammenhang von Long-COVID-ähnlichen Symptomen nach einer COVID-19-Impfung.“
Weitergehend bestätigte die Bundesregierung, dass ihr keine Erkenntnisse zu den Ursachen des sogenannten Post-Vac-Syndroms vorliegen. Ein einheitliches Krankheitsbild lasse sich hierbei noch nicht abgrenzen. Jedoch schließt die Koalition aufgrund der zahlreichen Spontanberichte auch nicht gänzlich aus, dass es sich bei den Beschwerden um mögliche Impfnebenwirkungen handeln könne.
Im Stich gelassen
Die Union fragte zudem, ob die Betroffenen mit einer Entschädigung rechnen könnten. Die Bundesregierung äußerte hierzu: „Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung oder eine Impfung aufgrund der Coronavirus-Impfverordnung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.“
Die Bearbeitung liege in den Händen der Länder. Hinzu kommt, dass die Betroffenen selbst belegen müssen, dass ihre Symptome auf die Impfung und nicht auf eine andere Ursache zurückzuführen sind. In den meisten Fällen stellen die behandelnden Ärzte diesen Zusammenhang nicht her.
Zudem lehnen die Bundesländer die meisten Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens ab. Die Betroffenen haben viele Hürden zu überwinden, bis ihnen ein Impfschaden anerkannt wird. Noch länger dauert es, bis sie wirklich Unterstützung erfahren.
Bei einer weiteren Frage ging es darum, was die Bundesregierung plant, um Post-Vac-Patienten zu helfen. Die Union schlug vor, dass die Long-COVID-Ambulanzen auch die Impfgeschädigten versorgen könnten. Dazu antwortete die Regierung: „Über die Einrichtung und den Betrieb solcher Spezialambulanzen entscheiden grundsätzlich die entsprechenden Kliniken.“
Ein Versorgungs- und Behandlungskonzept sowie eine Leitlinie für Hausärzte, mit der sie Post-Vac-Patienten diagnostizieren können, sei derzeit nicht in Planung. Ebenso wenig sei eine Förderung zur Erforschung des Post-Vac-Syndroms geplant.
CSU reagiert empört
Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger reagierte empört auf diese Aussage der Bundesregierung. Mit der Generalaussage, es gebe keinen Hinweis für einen kausalen Zusammenhang von Long-COVID-ähnlichen Symptomen und der Impfung, werde „im steilsten Juristendeutsch“ jede Notwendigkeit zum politischen Handeln verworfen.
Die Bundesregierung würde mit dieser Vorgehensweise jeglichen Hilfsmaßnahmen, Fördergeldern oder Entschädigungen von vornherein ausweichen. „So kann man mit den vielen Betroffenen, die sich das bestimmt nicht einbilden, nicht umgehen“, beklagte Pilsinger.
(Mit Material von dts)
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