Bund der Steuerzahler unterstützt Klage gegen Doppelbesteuerung von Renten

Der Steuerzahlerbund kritisiert Fälle, bei denen Beiträge in eine Altersvorsorge aus bereits versteuerten Einkommen eingezahlt werden und bei der Auszahlung die Rente erneut besteuert wird.
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Der Steuerzahlerbund unterstützt eine Klage gegen die Doppelbesteuerung von Renten.Foto: Armin Weigel/dpa
Epoch Times11. Dezember 2019

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hofft auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Renten. Die Organisation unterstützt dazu nach Angaben vom Mittwoch die Klage eines Ruheständlers vor dem Bundesfinanzhof. „Schon seit Jahren weist unser Verband auf Mängel in diesem Bereich hin, weil die geltenden Regeln zu einer Zweifachbesteuerung führen können“, erklärte BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Der Steuerzahlerbund kritisiert Fälle, bei denen Beiträge in eine Altersvorsorge aus bereits versteuerten Einkommen eingezahlt werden und bei der Auszahlung die Rente erneut besteuert wird. Genau so ist es laut BdSt bei dem „Musterfall“, der nun beim Bundesfinanzhof liegt. Demnach hatte das Finanzgericht Kassel in bei dem Rentner bereits eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig angesehen.

BdSt-Präsident Reiner Holznagel wies darauf hin, dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs insbesondere für künftige Rentner große Bedeutung haben könnte. „Diese können heute nur einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, müssen die Rente später aber voll versteuern“, erklärte Holznagel.

Das Thema war zuletzt wieder mehr in den Fokus gerückt, weil sich ein Richter am Bundesfinanzhof dazu eingelassen hatte. Egmont Kulosa schrieb in einem juristischen Fachdienst, er halte die derzeitige Rentenbesteuerung für verfassungswidrig, wie die „Süddeutsche Zeitung“ Ende November berichtete. Insbesondere der bis 2040 geltenden Übergangsregelung für die schrittweise steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und ihre spätere Belastung als Rentenempfänger attestierte Kulosa demnach eine „evidente Verfassungswidrigkeit“, weil sie zur Doppelbesteuerung führe.(afp)



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