Krankschreibungen: Arzt informiert digital die Krankenkasse und diese den Arbeitgeber

Ab 2021 ist ein elektronisches Meldeverfahren statt dem "gelben Schein" zur Krankmeldung vorgesehen. Die Ärzte sollen dann laut einem neuen Gesetz die Bescheinigungen direkt an die Krankenkassen senden. Die Krankenkassen informieren auf Abruf den Arbeitgeber.
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Krankschreibung.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times18. September 2019

Der „gelbe Schein“ zur Krankmeldung soll bald der Vergangenheit angehören. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zum Bürokratieabbau, der ab 2021 ein elektronisches Meldeverfahren anstelle der bisherigen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorsieht. Altmaiers Gesetz beinhaltet zudem eine digitale Alternative zum Meldeschein im Hotel sowie Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Existenzgründer.

Ab 2021 sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informieren.

Ein bereits beschlossenes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht zudem vor, dass die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital geschickt werden sollen. Dadurch werden die Patienten entlastet. Bislang müssen die Versicherten die Bescheinigung sowohl an den Arbeitgeber als auch an die Kasse in Papierform schicken.

Hotelgewerbe: Digitalisierung der Unterschriften der Hotelgäste

Weiteres Element von Altmaiers Bürokratieentlastungsgesetz ist eine Alternative zu den Meldescheinen im Hotelgewerbe.

Optional wird künftig ein digitales elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung stehen, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch ein anderes sicheres Verfahren ersetzt wird – in Verbindung mit den Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie oder den elektronischen Funktionen des Personalausweises.

Gründer sollen vierteljährlich statt monatliche Umsatzsteuervoranmeldung einreichen

Zudem enthält der Gesetzentwurf Erleichterungen zur Aufbewahrung der Daten von Steuerpflichtigen. Künftig reicht es aus, wenn diese nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen fünf Jahre lang vorhalten. Außerdem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Damit wird eine wichtige Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

„Die Unternehmen werden um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet“, erklärte Altmaier. „Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen.“ Das Bürokratieentlastungsgesetz sei ein erster wichtiger Schritt, Bürokratieabbau sei aber eine Daueraufgabe.

FDP: Gesetz ist kein großer Wurf

Die FDP kritisierte das Gesetz als unzureichend. „Altmaier bleibt den großen Wurf beim Bürokratieabbau schuldig“, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Reinhard Houben.

Die Wirtschaft benötige „echten Bürokratieabbau“ – das bedeute Erleichterungen bei den Mindestlohndokumentationspflichten und bei Aufbewahrungsfristen, Vereinfachungen bei Unternehmensgründungen sowie beim Vergaberecht. (afp)



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