Bürgermeisterwahl in Alpirsbach bleibt ungültig: Wahlgewinner verschwieg Sperre

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, dass die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach in Baden-Württemberg ungültig bleibt. Diese hatte der prateilose Sven Christmann gewonnen. Er hat eine Klage gegen die Ungültigkeitserklärung eingereicht.
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Die Wahl des parteilosen Sven Christmann zum Bürgermeister bleibt ungültig.Foto: Friso Gentsch/dpa
Epoch Times29. Januar 2025

Die Wahl des parteilosen Sven Christmann zum Bürgermeister der baden-württembergischen Gemeinde Alpirsbach bleibt ungültig. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, wurden aufgrund der mündlichen Verhandlung die Klagen Christmanns gegen die Ungültigkeitserklärung abgewiesen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sie soll später veröffentlicht werden.

Christmann hatte gegen den Wahlprüfungsbescheid geklagt und gegen Bescheide, die auf den Einspruch von drei Wahlberechtigten ergangen waren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, Christmann kann vor den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Das Landratsamt Freudenstadt hatte die Wahl vom April vergangenen Jahres zwei Monate nach dem Urnengang wegen Täuschung für ungültig erklärt. Der als Polizist verbeamtete Christmann soll die Wähler nicht informiert haben, dass er in seinem Beruf gesperrt war.

Grund dafür waren Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Das Landratsamt warf dem gewählten Bürgermeister vor, dass die Wähler sich mit dieser Information womöglich anders entschieden hätten. (afp)



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