BSW klagt auf Neuauszählung – „einige Tausend BSW-Stimmen“ seien falsch zugeordnet

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht nach dem knapp verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen.
Der Antrag sei heute in Karlsruhe eingereicht worden, sagte eine BSW-Sprecherin. Im Laufe der Woche sollen weitere Klagen folgen.
Es soll Unregelmäßigkeiten geben
Das BSW war bei der Bundestagswahl am 23. Februar mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten der Partei rund 13.400 Stimmen. Das BSW sprach anschließend von bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Stimmen.
Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der „FAZ“ von „einigen Tausend BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien.
„Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“.
Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
Vertreten wird das BSW unter anderem vom Staatsrechtler Christoph Degenhart. Er sagte der „FAZ“:
„Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.“ (dpa/afp/red)
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