Brisante Details aus RKI-Protokollen: Wer wusste was über die Corona-Impfungen?
Ende Dezember 2020 hatte der damalige Vorsitzende des Bundestagsgesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), zum Start der Impfkampagne Optimismus verbreitet: Noch vor der Sommerpause 2021 werde man die Corona-Pandemie besiegt haben. „Wir haben Herdenimmunität, wenn mindestens 60 Prozent der Bevölkerung geimpft sind“, so Rüddel gegenüber der „Bild“.
Der Begriff Herdenimmunität bedeutet, dass in einer Bevölkerung so viele Menschen immun gegen ein Virus sind, dass es sich nicht weiter ausbreiten kann. Auch Kanzlerin Angela Merkel hatte ein Ende aller Maßnahmen im November 2020 laut „Focus“ für den Fall angekündigt, dass „mindestens 60 Prozent der Bevölkerung immun“ sein würden. Dass in der Vorhersage Rüddels und im Versprechen Merkels auch der Keim der gesellschaftlichen Spaltung liegen würde, ahnten zum Jahresende 2020 nur die wenigsten.
Wer hat die Veröffentlichung der RKI-Protokolle erwirkt?
- Correctiv
- ZDF investigativ
- Multipolar
- Amnesty International
Wann erkannte der RKI-Krisenstab, dass Masken für symptomfreie Menschen nicht nützlich sind?
- 20. März 2024
- 01. März 1984
- 500 v. Chr.
- 27. Januar 2020
Wann wurden die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften, aufgrund der „erfolgreichen Corona-Politik” aufgehoben?
- 1. März 2023
- 30. April 2021
- 30. Januar 2020
- 500 n. Chr.
Was sagt das RKI-Protokoll vom Dezember 2020 über die Lockdown-Folgen aus?
- Lockdowns hatten ausschließlich positive Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.
- Die Lockdown-Maßnahmen entsprachen den Vorgaben des Imperiums.
- Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst.
- Die wirtschaftlichen Vorteile des Lockdowns überwogen seine negativen Auswirkungen.
Worauf wies der RKI-Krisenstab bereits im Februar 2021 in Bezug auf die COVID-19-Impfung hin?
- Dass man bei einer Großbestellung viel Geld sparen kann.
- Dass die Impfung die lokale Vermehrung der Viren komplett stoppen würde.
- Dass die lokale Vermehrung der Viren durch die Impfung nicht gestoppt werden könne.
- Dass die Impfkampagne die Pandemie innerhalb weniger Stunden beenden würde.
Welchen Altersdurchschnitt stellte der RKI-Krisenstab bei COVID-19 Verstorbenen fest, und wie verhält sich dieser zur durchschnittlichen Lebenserwartung?
- 101 Jahre, weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung
- 82 Jahre, ziemlich genau bei der durchschnittlichen Lebenserwartung
- 65 Jahre, unter der durchschnittlichen Lebenserwartung
- 35 Jahre, deutlich unter der durchschnittlichen Lebenserwartung
Was stellte der RKI-Krisenstab im März 2021 in einem Ergebnisprotokoll fest?
- COVID-19 führt zu einer höheren Sterblichkeitsrate als eine normale Influenzawelle.
- Die Sterblichkeitsraten von COVID-19 und einer normalen Influenzawelle sind nahezu identisch.
- COVID-19 und Influenza können nicht verglichen werden, da sie andere Bezeichnungen haben.
- Bei einer normalen Influenzawelle versterben mehr Leute als bei COVID-19.
Was war der Auslöser für die offizielle Hochstufung des Risikos für die Bevölkerung durch den damaligen RKI-Chef Wieler Mitte März 2020?
- Eine unabhängige wissenschaftliche Analyse
- Die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- Druck eines bislang unbekannten Anweisungsgebers
- Ein spontaner Einfall von Lothar Wieler
8. Januar 2021: Abschied vom Narrativ der Herdenimmunität?
Aber wie konnte Rüddel sich überhaupt so sicher sein? Denn schon am 8. Januar 2021, nicht einmal zwei Wochen nach Beginn der Impfkampagne, stellte der RKI-Krisenstab sich die Frage, ob er sich „vom Narrativ der Herdenimmunität durch Impfung“ verabschieden solle. Und ob er „bei der Impfung nur auf individuellen Schutz vor schwerer Erkrankung“ vertrauen solle. Immerhin, so zeigt das Protokoll, lagen „bei mRNA-Impfstoffen nur Daten aus Tierversuchen“ vor, die etwas über die „Verhinderung von Infektionen“ aussagten.
Und im Fall von AstraZeneca heißt es – wohl ebenfalls bezogen auf die Datenlage – „beim Menschen nicht ausreichend“. Das „Konfidenzintervall“ – eine statistische Größe, die eine Schätzung möglichst treffsicher abbilden soll – sei „zu groß“. Dahinter deutet ein Pfeil ein Zwischenfazit an: „nicht interpretierbar“. Dennoch scheint der nächste Satz die Bedenken wegzuwischen: „Es wird vermutet, dass Impfung einen Herdeneffekt hat“ (Hervorhebung: Epoch Times).
Wie viele Menschen absolut oder prozentual geimpft werden müssten, um einen solchen „Herdeneffekt“ zu erreichen, scheint den Stabsangehörigen unklar gewesen zu sein: Das hänge „von diversen Faktoren ab“, nämlich von der „Infektionsverteilung in der Bevölkerung, R-Wert, Impfeffektivität, Altersgruppen, usw.“ Man hatte am 27. Dezember 2020 also begonnen zu impfen, ohne dass der Krisenstab Klarheit darüber hatte, ob oder wie das Ziel „Herdenimmunität“ zeitnah zu erreichen sein würde. Und obwohl beim Wissen über die mRNA-Präparate lediglich Tierversuche zugrunde lagen. Der AstraZeneca-Stoff war noch nicht freigegeben. In den USA wurde er laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) überhaupt nicht zugelassen.
Am 29. Januar 2021 aber erteilte die europäische Zulassungsbehörde EMA dem AstraZeneca-Stoff die Zulassung ab 18 Jahren. Die „Ständige Impfkommission“ (STIKO) zog nach Informationen der „Stiftung Gesundheitswissen“ am selben Tag nach, empfahl den Stoff zunächst für Menschen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren. Also für solche Leute, die in der Regel noch nicht „dran“ waren, mit Ausnahme des Gesundheits- und Pflegepersonals. Daten für ältere Personen hätten der STIKO schlicht nicht vorgelegen. War das „Konfidenzintervall“ inzwischen auf die richtige Größe geschrumpft?
8. Februar 2021: Vermeidung lokaler Vermehrung nicht zu erwarten
Wie bereits berichtet, vermerken die Protokolle vom 8. Februar 2021, dass der Glaube an eine Herdenimmunität im RKI-Krisenstab inzwischen einer gewissen Ernüchterung gewichen war:
Es ist zu erwarten, dass durch die Impfung zwar schwere Verläufe vermieden werden können, nicht jedoch die lokale Vermehrung der Viren.“
Auch „Impfdurchbrüche“ waren dem Krisenstab offenbar bekannt. Dennoch nahm die Impfkampagne an Fahrt auf. Der „Deutschlandfunk“ (DLF) berichtete am 8. Februar 2021, dass „keine Hinweise auf schwere Langzeitnebenwirkungen“ einer COVID-19-Impfung bekannt seien. Klaus Cichutek, der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, ermunterte die Menschen zum Mitmachen: „Haben Sie Vertrauen. Ein kleiner Pieks schützt vor einer gefährlichen Infektionskrankheit“ (Video auf „YouTube“). Auffälligkeiten bezüglich außergewöhnlicher Nebenwirkungen gebe es nicht.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das deutsche Pendant zur EMA und damit hierzulande für die Impfstoffüberwachung („Surveillance“) zuständig, beschrieb den „COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca“ am 18. Februar 2021 unter Berufung auf die Zulassungsstudien als „hochwirksam“. Impfreaktionen träten zwar „nach der Gabe des Impfstoffs verhältnismäßig häufig auf“. Sie seien allerdings „von kurzer Dauer und spiegeln in der Regel die normale Immunantwort des Körpers auf die Impfung wider“, schrieb das PEI. Es sah keinen Grund zur Beunruhigung: „Von der erwarteten Schutzwirkung profitiert jeder einzelne Geimpfte“ (Hervorhebung: Epoch Times).
19. Februar 2021: Nebenwirkungsprofil von AstraZeneca „bekannt“
Ganz ohne Nebenwirkungen scheint das AstraZeneca-Mittel aber nicht gewesen zu sein: Am 19. Februar 2021 stand im Protokoll des RKI-Krisenstabs, es sei „nicht ganz überraschend“, dass Medien nun „vermehrt“ über Nebenwirkungen (NW) berichten würden. Das „NW-Profil“ sei „bekannt“. Vermutlich mit Blick auf die priorisierte Gruppe der Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen hieß es weiter, dass „jüngere Erwachsene“ „häufig reaktogener als ältere Menschen“ auf AstraZeneca seien, also öfter mit Nebenwirkungen auf den Impfstoff antworten würden.
Die vier Zeilen danach sind geschwärzt. Nach Angaben der RKI-Anwaltskanzlei Raue geht es erwartungsgemäß um die Impfung und um „die RKI-interne Diskussion zu dem vermehrten Auftreten von Nebenwirkungen“. Das RKI habe sich dazu „positioniert“. Außerdem sei es um das „weitere Vorgehen in Bezug auf eine Aufklärung in Medien und online“ gegangen. Wie und auf welcher Diskussionsgrundlage sich das RKI positioniert hatte, wird wohl erst herauskommen, wenn eine ungeschwärzte Fassung des Dokuments vorliegt. Nach Informationen des RND wurde der AstraZeneca-Stoff in Deutschland „im März“ jedenfalls auch für den Kreis Ü65 freigegeben – um „wenig später“ durch das Paul-Ehrlich-Institut „für alle Menschen gestoppt“ zu werden.
STIKO sah „Sicherheitssignal“
Am 18. März, genau einen Monat nach dem PEI-Bericht über die „Sicherheit und Wirksamkeit des COVID-19-Impfstoffs AstraZeneca“, entschied sich die STIKO allerdings auf Grundlage der „Daten des Paul-Ehrlich-Instituts“ und der „am selben Tag erschienene[n] Stellungnahme sowie den Warnhinweisen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)“, seine Empfehlung aufrechtzuerhalten, auch wenn es ein „Sicherheitssignal“ wegen „thromboembolische[r] Ereignisse“ festgestellt hatte. Auch hier lautete der Grund für die Empfehlung: „Der Nutzen der Impfung überwiegt die gegenwärtig bekannten Risiken.“
Ende März 2021 hatte die STIKO seine Empfehlung für den AstraZeneca-Stoff abermals angepasst: Laut „Stiftung Gesundheitswissen“ waren es ab April nicht mehr die Jüngeren, sondern nun Menschen über 60, denen der Stoff noch empfohlen wurde. Grund dafür seien unter anderem „seltene Fälle von Guillain-Barré-Syndrom“ gewesen.
Im Mai 2021 erklärte STIKO-Mitglied Prof. Eva Hummers nach Angaben der Bundesregierung das Vakzin von AstraZeneca zu einem „hochwirksamen“ Impfstoff: Gerade bei Menschen Ü60 besitze er ein „überragend positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“. Es gebe aber auch „schwere Nebenwirkungen“ in Form „seltener Thrombosen mit gleichzeitiger Blutungsneigung bei jungen Erwachsenen“. Der Tod infolge einer COVID-Infektion sei aber „um den Faktor 4 bis 10 wahrscheinlicher als ein schwerer Impfschaden“.
Todesfälle und schwere Nebenwirkungen
Bereits am 9. März 2021 war im Kreis Herford „eine 32-jährige Frau“ an den Folgen einer AstraZeneca-Impfung beziehungsweise aus der daraus resultierenden „Gerinnungsstörung mit Einblutung ins Gehirn“ gestorben. Wann genau PEI und RKI davon Kenntnis erlangten, ist unklar: Die Nachricht des Landkreises erschien erst am 28. April 2021.
Wenige Tage nach dem Herforder Vorfall hatte es einen ähnlichen Sterbefall in Griechenland gegeben, bei dem die Verstorbene allerdings 63 Jahre alt war. Die Presseagentur AFP hatte bestätigt, dass in Deutschland zu diesem Zeitpunkt darüber nachgedacht worden war, den AstraZeneca-Stoff „wegen möglicher Thrombosegefahr nur noch Menschen über 60 Jahren“ zu verabreichen. Was die STIKO laut RND auch Ende März so beschloss.
Ebenfalls noch im März 2021 hatte sich auch die 33-jährige Ramona Klüglein mit AstraZeneca impfen lassen. Sie erlitt dadurch eine Darmvenenthrombose und fiel ins Koma. Das Oberlandesgericht (OLG, Az. 4 U 15/23 e) Bamberg entschied, dass sich eine Schmerzensgeldklage trotzdem nicht darauf stützen lasse, dass der Impfstoff „fehlerhaft“ und daher besonders risikoreich sei. Ihr Anwalt wählte deshalb einen anderen Weg: Er klagte wegen „unzureichender Arzneimittelinformation“ über die Impfrisiken. Das Gericht ließ daraufhin ein Sachverständigengutachten zu. Sowohl das Gutachten als auch das Urteil stehen noch aus.
Der erste Schadensersatzprozess gegen AstraZeneca in Deutschland hatte nach Informationen des SWR übrigens erst Ende Juni 2023 begonnen. Die Klägerin, eine 40-jährige Mainzer Zahnärztin, war demnach ebenfalls im März 2021 geimpft worden und auf einem Ohr ertaubt. Auch sie habe argumentiert, zuvor nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkungen und Risiken informiert worden zu sein. Das Gericht habe die Klage auch unter Berufung auf EMA-Daten im August 2023 abgewiesen. Was aus der angekündigten Berufung vor dem OLG Koblenz geworden ist, ist unklar.
Vaxzevria blieb neun Monate auf dem deutschen Markt
In Deutschland war der AstraZeneca-Stoff Vaxzevria nach Angaben des WDR noch bis zum 30. November 2021 zum Einsatz gekommen – also noch mehr als neun Monate, nachdem der RKI-Krisenstab protokolliert hatte, dass dessen Nebenwirkungsprofil „bekannt“ sei. Und acht Monate nach dem Todesfall von Herford. Laut RND hatte auch die EU irgendwann „so gut wie gar nicht mehr“ damit gearbeitet. „Wie viele Todesfälle und schwere Nebenwirkungen durch AstraZeneca hätten durch frühere Warnungen verhindert werden können?“, fragt sich nun der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti. Denn immerhin hatte ja bereits am 19. Februar 2021 im Protokoll des RKI-Krisenstabs gestanden, dass das „NW-Profil“ dem Krisenstab bekannt gewesen sei. Und folglich auch dem PEI und der STIKO. Die Formulierung „nicht ganz überraschend“ deute sogar auf „eine längere Kenntnislage hin“.
Streeck erteilt früher Herdenimmunität eine Absage
Zurück zum Thema Herdenimmunität. Spätestens Ende Mai 2021 war die Hoffnung begraben, wie es der RKI-Krisenstab bereits am 8. Januar vermutet hatte. Der Virologe Prof. Hendrik Streeck, Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung, erklärte gegenüber der „Deutschen Presse Agentur“ (dpa), dass in Deutschland bis Herbst desselben Jahres nicht damit zu rechnen sei: „Ich bin skeptisch. Wir haben es ja nicht mit Impfstoffen zu tun, die vollständig vor einer Infektion schützen“, räumte Streeck gegenüber der dpa ein.
Zudem werde die Immunantwort wohl mit der Zeit nachlassen. Die Vorhersage von Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel (CDU) würde sich also kaum halten lassen. Trotzdem blieb das RKI laut dpa bei seiner häufig nach außen kommunizierten Auffassung, dass die in Deutschland verwendeten Impfstoffe Infektionen in „erheblichem Maße verhindern“ und „das Risiko einer Virusübertragung stark vermindern“ würden.
Doch kein Maßnahmen-Ende im Sommer
Trotz Streecks Zweifel sehnten sich Millionen Bürger längst den Zeitpunkt herbei, an dem sie sich laut Priorisierungsplan endlich impfen lassen durften. Mit dem 7. Juni 2021 hatte das Warten ein Ende: Die Priorisierungen wurden aufgehoben. In der Regel kam der BioNTech-Stoff Comirnaty zum Einsatz. Lange Schlangen bildeten sich vor den Impfzentren.
Das erklärte Ziel von Erwin Rüddel, 60 Prozent der Bevölkerung in Deutschland vor der Sommerpause 2021 geimpft zu haben, war nach einem Bericht der „ÄrzteZeitung“ mit Stand 20. Juli 2021 erst etwas später als vorausgesagt erreicht – allerdings ohne das versprochene Ende der Maßnahmen. Um einen „sicheren Herbst und Winter“ vor sich zu haben, müssten noch mehr Impfungen verabreicht werden, meinte nun der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er habe zu diesem Zeitpunkt noch immer verlautbart, dass die Menschen „sich selbst und andere“ dadurch vor einer Ansteckung schützen würden, so die „ÄrzteZeitung“.
Impfdruck immer weiter erhöht
Vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 hatten sich Vertreter aller Fraktionen noch gegen eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland ausgesprochen. Ende November aber steuerte der politmediale Impfdruck in Deutschland auf einen Höhepunkt zu. Nur ein Beispiel: Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) machte den noch immer Ungeimpften im Dezember 2021 bei Maybrit Illner in Gegenwart des neuen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) eine klare Ansage: „Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben“.
Zu den Ungeimpften sagt Tobias Hans: „Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben“ Bin ich die einzige, die diese Wortwahl extrem abstoßend findet? #Illner pic.twitter.com/aMkpSZsfmi
— Helena Maria (@Helentotal) December 10, 2021
Anfang Dezember sprach sich auch der Kanzler entgegen früherer Versprechen für eine gesetzliche Pflicht aus (Video auf „YouTube“). Der Bundestag stimmte am 7. April 2022 also doch noch für eine Impfpflicht für Menschen über 60 Jahren ab. Speziell vonseiten der SPD und der Grünen gab es breite Unterstützung. Am Ende aber überwogen 378 Nein-Stimmen gegen 296 Befürworter. Erst danach nahm die Impfdebatte allmählich an Schärfe ab.
Comirnaty war vor EMA-Zulassung nicht auf Fremdschutz getestet worden
Noch einmal zurück zum 8. Januar 2021: Wenige Tage nach Start der Impfkampagne hatte der RKI-Krisenstab ja noch „vermutet, dass Impfung einen Herdeneffekt“ haben würde. Erst am 22. Oktober 2022 erklärte Janine Small, die beim BioNTech-Partner Pfizer für internationale Märkte zuständig war, im Europaparlament, dass ihr Anti-Corona-Impfstoff Comirnaty vor der EMA-Zulassung überhaupt nicht auf seine Fähigkeit untersucht worden war, Übertragungen von Mensch zu Mensch zu verhindern. Die EMA bestätigt das inzwischen in ihren Erklärtexten:
COVID-19-Impfstoffe sind nicht ausdrücklich dazu zugelassen, die Übertragung des Virus von einer Person auf eine andere zu verhindern.“
Die Erklärung findet sich im Abschnitt „Häufige Missverständnisse und falsche Behauptungen“ innerhalb der COVID-19-FAQs der EMA. Die Frage bleibt offen, warum dies nicht spätestens mit Beginn der massenhaften Impfungen von der EMA oder den zuständigen Partnern in den EU-Staaten so klar kommuniziert worden war. Im Gegenteil hatte das Thema Fremdschutz trotz der internen RKI-Krisenstabsrelativierung vom 8. Februar 2021 der Bundesregierung lange Zeit als Argument pro Impfung gedient – und letztlich zur gesellschaftlichen Ächtung der angeblich „unsolidarischen“ Ungeimpften geführt.
Roos: Fremdschutz-Argument als „billige Lüge“
Das hatte auch der niederländische Europaabgeordnete Rob Roos, der Fragesteller im Fall Janine Small, so interpretiert: „Millionen von Menschen auf der ganzen Welt fühlten sich gezwungen, sich impfen zu lassen, weil der Mythos, dass ‚man es für die anderen tut‘, aufkam“. Das habe sich „als billige Lüge herausgestellt“. Wann genau das PEI, das RKI oder das BMG offiziell davon erfahren hatten, dass der BioNTech-Stoff Comirnaty nicht auf Fremdschutz untersucht worden war, ist bis heute unklar.
Zur Erinnerung: Der RKI-Krisenstab war laut Protokoll bereits am 8. Februar 2021 davon ausgegangen, dass „die lokale Vermehrung der Viren“ trotz Impfung wohl nicht zu vermeiden sein würde.
Auch die „einrichtungsbezogene“ Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen fußte auf dem Argument des Fremdschutzes. Sie war am 10. Dezember 2021 vom Bundestag beschlossen worden. „Ziel dieser neuen Regelung ist es, ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen“, heißt es noch heute auf der Website der Bundesregierung.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen noch Mitte Mai 2022 für rechtens. Anfang 2023 war sie trotzdem aufgehoben worden. Bei der Bundeswehr gilt die bereits am 24. November 2021 eingeführte „Duldungspflicht“ für Corona-Impfungen allerdings noch heute. „Eine Verweigerung der Immunisierung wird bestraft“, schrieb das „Bundeswehr-Journal“ am 17. April 2023. Das Verteidigungsministerium sehe „keinen Anlass für eine Aufhebung des Zwangs“.
Hockertz: „Gentherapie“
Nach Auffassung des Immunologen und Toxikologen Prof. Dr. Stefan Hockertz fehlte den COVID-Impfpräparaten eigentlich von Anfang an das, was für einen echten Impfstoff als essenziell gelte: die „Vermeidung einer Infektion beim Menschen“ und die „Unterbrechung der Übertragung“ von Mensch zu Mensch. Beides sei beispielsweise bei der klassischen Polio-Schutzimpfung der Fall, nicht aber bei den COVID-19-Präparaten.
Hockertz kommt in einem Interview vom 13. März 2024 mit „Radio München“ zu dem Schluss, dass es sich deshalb von Anfang an nicht um „Impfungen“ gehandelt habe: Dieses Wort sei lediglich verwendet worden, weil es „positiv belegt“ sei. In Wahrheit handele es sich um eine „Gentherapie“. Hockertz geht nicht davon aus, dass jemand seinen Ärmel überhaupt hochgekrempelt hätte, wenn man ihm das so deutlich gesagt hätte (Audio auf „YouTube“).
Mehr als 2.500 Seiten Protokolle
Das „Multipolar-Magazin“ hatte die Protokolle des RKI-Krisenstabs aus der Zeit vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 kürzlich mit großem finanziellem Aufwand frei geklagt. Am 20. März 2024 veröffentlichte das Magazin den mehr als 2.500 Seiten starken Dokumentenstapel. „Multipolar“-Mitherausgeber Paul Schreyer rief bereits sämtliche „interessierten Journalisten und Rechercheure“ dazu auf, die Papiere unter die Lupe zu nehmen.
Die in großen Teilen geschwärzte aktuelle Fassung der „RKI-files“ ist in einer einzigen 355-MB-PDF-Datei unter anderem auf Telegram und auf der Website von Bastian Barucker abrufbar. Das „Multipolar-Magazin“ stellte sie auch in einzelnen Tagesprotokollen auf der Plattform „HiDrive“ zum Herunterladen zur Verfügung. Auf „HiDrive“ sind auch die Stellungnahmen der Kanzlei Raue zu den Schwärzungen einsehbar.
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