Bremen: Einbürgerung von 36.000 Ausländern wegen mangelnder Wahlberechtigung geplant

Eine auffällige Situation für das Superwahl-Jahr 2019: Trotz steigender Einwohnerzahlen sinkt die Wahlberechtigung. 19 Prozent der Einwohner dürfen in Bremen nicht wählen, obwohl sie das Wahlalter erreicht haben. Der Grund: Sie sind keine Staatsbürger. Doch der Senat will Abhilfe verschaffen.
Epoch Times16. April 2019

Trotz beständigem Wachstums der Einwohnerzahlen in Bremen, sinkt die Anzahl der Wahlberechtigten. Das zeigte eine Recherche von „buten un binnen“. In den letzten drei Wahljahren ist die Anzahl der Bremer Bürgerinnen und Bürger, die das Wahlalter erreicht haben und trotzdem nicht wählen durften, demnach um drei Prozent gestiegen. Aktuell sind 19 Prozent der Bevölkerung in Bremen, die das Wahlalter erreicht haben, nicht zur Wahl zugelassen.

Die Ursache dafür liegt in ihrem Pass: Menschen, die zwar das Wahlalter von 16 Jahren erreicht haben, aber keinen deutschen Pass haben, dürfen in Deutschland nicht wählen. Das hatte der Bremer Staatsgerichtshof 2013 festgelegt. Schließlich steht bereits im Grundgesetz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.

Mit diesem Urteilsspruch scheiterte damals ein Antrag der rot-grünen Koalition, wonach allen Ausländern im Land Bremen ein kommunales Wahlrecht eingeräumt werden sollte.

Die stetig wachsende Anzahl der Nicht-Wahlberechtigten veranlasste den Bremer Senat zu Einbürgerungskampagnen. Demnach werden in den nächsten drei Jahren rund 36.000 ausländische Bremer per Brief darauf hingewiesen, dass ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft zusteht, so „buten un binnen“.

Als allgemeine Voraussetzungen für die Einbürgerung in Bremen gelten:

  • achtjähriger Inlandsaufenthalt
  • gefestigtes Aufenthaltsrecht
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ausnahmen sind möglich)
  • Aufgabe der bestehenden Staatsangehörigkeit (Ausnahmen sind möglich)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Straffreiheit oder nur Bestrafungen wegen geringfügiger Delikte.

Diese Voraussetzungen gelten „pro-forma“, denn bereits in der Internetpräsenz von Bremen steht in einer Fußnote:

Ehepartner*innen sowie minderjährige Kinder können unter erleichterten zeitlichen Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Sofern kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht, kann im Einzelfall auch eine sogenannte Ermessenseinbürgerung in Betracht kommen, insbesondere für Personen, die mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.“

(sua)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion