Bremen beschließt Corona-Testzwang für Beschäftigte in Präsenzarbeit
Alle Beschäftigten in Präsenzarbeit sind in Bremen künftig zu Corona-Tests am Arbeitsplatz verpflichtet.
Eine entsprechende Vorschrift beschloss der Senat der Hansestadt nach eigenen Angaben am Dienstag.
Sie soll ab dem 10. Mai greifen und spiegelt dann die Vorgaben für Schulen, wo schon heute eine Teilnahme am Unterricht nur nach einem obligatorischen Test erlaubt ist.
Nach Angaben des Senats gilt die Pflicht für alle Beschäftigten in Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die pandemiebedingt nicht zu Hause arbeiten.
Bremen geht über die bundesweite Regelung hinaus
Bremen geht damit über die bundesweite Regelung hinaus, die nur eine Pflicht der Arbeitgeber vorsieht, Beschäftigten in Präsenzarbeit zwei Tests pro Woche anzubieten. Ob Mitarbeiter diese Anspruch nehmen, bleibt ihnen überlassen.
Die Hansestadt hatte zuvor bereits im Rahmen der Beratungen über die Neufassung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes im Bundesrat auf eine solche Testpflicht für Arbeitnehmer gedrängt.
Der Bremer Antrag fand in der Länderkammer jedoch keine Unterstützung, woraufhin der Senat nun eine landesrechtliche Vorgabe machte.
Die Landesregierung erklärte, die neue Testpflicht werde „einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie“ leisten, weil sie die „Testdichte“ erhöhe und so die „Dunkelfeld-Aufhellung“ verstärke.
„Was bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll ist, das muss auch bei Erwachsenen möglich sein“, erklärte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD).
Bremer Wirtschaft äußert sich zurückhaltend – Gewerkschaften unterstützen den Vorstoß
Aus den Reihen der Bremer Gewerkschaften kam Unterstützung. Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in der Region Bremen-Elbe-Weser, Annette Düring, rief alle Beschäftigte zu Coronatests auf.
Die Bremer Wirtschaft äußerte sich zurückhaltender, betonte aber ihre Kooperationsbereitschaft. Auch mit Blick auf die „erheblichen Kosten“ hätten sich die Betriebe „freiwillige und unbürokratische Lösungen zum Testen“ gewünscht, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände im Land Bremen, Cornelius Neumann-Redlin.
Die Unternehmensverbände trügen die neue Testpflicht aber mit. Sie bringe „uns alle dem Ziel näher, zu einer Öffnung des gesellschaftlichen Lebens zu kommen“.
Ob der Testzwang des Bremer Senats vor den Gerichten tatsächlich Bestand hat, wird sich zeigen. Viele Unternehmen haben eigene Hygienekonzepte, die sich möglicherweise bewährt haben.
Auch könnte ein Testzwang – gerade bei symptomfreien Menschen – als ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff gewertet werden, dessen Ausübung anders, als z.B. beim medizinischen Personal, nicht durch ein erhöhtes Kontaktrisiko begründet werden könnte. (afp/er)
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