Brandenburg: Regierungsbildung nach Landtagswahlen dürfte schwierig werden – Parteien schließen AfD aus
Nach der Landtagswahl in Brandenburg am 1. September dürfte die rot-rote Regierung unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) nicht fortgeführt werden – Umfragen zufolge ist das Bündnis weit von einer Mehrheit entfernt. Aber auch andere Bündnisoptionen dürften sich voraussichtlich als schwierig gestalten. Eine Übersicht über die Möglichkeiten:
Alle Parteien schließen die Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch aus. Das könnte dazu führen, dass die zweitstärkste Kraft den Regierungschef stellt. Es ist aber noch völlig offen, wer das wird.
Grundsätzlich ist unwahrscheinlich, dass eine Koalition aus zwei Parteien zustande kommt – für kein Zweierbündnis ist aktuell eine Mehrheit absehbar.
Rot-Rot-Grün möglich
Denkbar ist jedoch ein Bündnis aus SPD, Grünen und Linken. Das dürfte auch keine allzu großen Verrenkungen bedeuten, weil SPD und Linke in Brandenburg bereits seit 15 Jahren miteinander koalieren und nur die Grünen mit ins Boot holen müssten.
Möglich ist aber auch, dass die CDU als zweitstärkste Kraft Anspruch auf den Posten des Ministerpräsidenten erhebt. Spitzenkandidat Ingo Senftleben kündigte Gespräche mit allen Parteien einschließlich AfD und Linken an.
Eine Koalition mit der AfD schloss er jedoch kategorisch aus, während der Gegenwind aus Berlin eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei verhindern dürfte.
Kalbitz geht davon aus, dass sich Parteien gegen AfD vereinigen
AfD-Spitzenkandidat Andreas Kalbitz geht davon aus, dass sich mehrere Parteien gegen seine Partei vereinigen und ein Bündnis aus drei oder mehr Koalitionspartnern bilden. Rein rechnerisch könnte ein derart großes Bündnis tatsächlich erforderlich für eine Mehrheit sein.
Im politischen Alltag wäre aber etwa eine Koalition aus SPD, CDU, Grünen und FDP voraussichtlich mühsam für alle Beteiligten. Dafür müsste den Liberalen auch erst einmal der Wiedereinzug in den Landtag gelingen.
Weitere Möglichkeit ist eine Minderheitsregierung
Möglich wäre auch eine Minderheitsregierung. Dafür braucht die Regierung keine Mehrheit im Landtag, sondern wird von den anderen Fraktionen geduldet.
Eine solche Regierung muss sich aber für jedes Vorhaben neue Mehrheiten suchen. Das kann bisweilen anstrengend werden – besonders, weil die AfD womöglich die größte Fraktion im Landtag stellen wird und mit ihr eigentlich keiner zusammenarbeiten will.
Wie kompliziert die Gespräche der Parteien miteinander nach der Wahl auch immer werden – sie müssen feste Fristen einhalten, wenn sie eine Neuwahl vermeiden wollen.
Binnen 30 Tagen nach der Wahl am 1. September muss sich der Landtag konstituieren. Dann haben die Abgeordneten drei Monate Zeit, um einen Ministerpräsidenten zu wählen – also bis zum Jahreswechsel.
Gelingt dies nicht, gilt der Landtag automatisch als aufgelöst. In dem Fall müssen binnen 70 Tagen Neuwahlen stattfinden. (afp)
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