Böhmermann-Strafverfolgung: ZDF wertet Merkels Entscheidung als „politisch“

„Die Bundesregierung hat nach Paragraf 104a Strafgesetzbuch eine politische Entscheidung getroffen“, teilte das ZDF auf Anfrage mit.
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Jens BöhmermannFoto: BRITTA PEDERSEN/Getty Images
Epoch Times15. April 2016
Das ZDF hat die Zustimmung der Bundesregierung für ein gesondertes Strafverfahren gegen TV-Moderator Jan Böhmermann als „politische Entscheidung“ bewertet. Inhaltlich nahm der Sender keine Stellung dazu und verwies auf das Justizverfahren.

„Die Bundesregierung hat nach Paragraf 104a Strafgesetzbuch eine politische Entscheidung getroffen“, teilte das ZDF auf Anfrage mit. „Voraussetzung einer Strafbarkeit ist aber die Erfüllung des Beleidigungstatbestands. Dazu trifft die Entscheidung der Bundesregierung keinerlei Wertung. Das ist Aufgabe der Justiz.“

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte einem Wunsch der Türkei nach einer Strafverfolgung wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten stattgegeben. Sie verwies darauf, dass die Justiz hierbei das letzte Wort habe, nicht die Regierung.

Böhmermann hatte in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ (ZDF, ZDFneo) ein „Schmähgedicht“ vorgetragen, in dem er den türkischen Präsidenten heftig beleidigte, um nach eigenen Angaben aufzuzeigen, dass dies nicht erlaubt sei. Das ZDF hatte am Montag erklärt, an seinem Moderator festzuhalten, die Sendung „Neo Magazin Royale“ werde fortgeführt. Dabei bleibt es nach Angaben vom Freitag.

(dpa)

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