BND-Spionageprozess: Verteidigung fordert Veröffentlichung von Geheimdokumenten

Im mutmaßlichen Spionagefall gegen einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes wurde am Mittwoch die Verhandlung überraschenderweise unterbrochen. Epoch Times berichtet vor Ort.
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Die Staatsanwälte Lars Malskies (l.) und Cai Rueffer (r.) stehen vor Beginn des Prozesses gegen einen BND-Mitarbeiter vor dem Kammergericht am 13. Dezember 2023 in Berlin.Foto: Clemens Bilan/Pool via Getty Images
Von 13. Dezember 2023

Der Fall einer mutmaßlich von Russland bezahlten Spionage durch einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und einen Mittäter hat am Mittwoch, 13. Dezember, unter strengsten Sicherheitsvorschriften das Berliner Kammergericht beschäftigt.

Doch bereits kurz nach Verhandlungsbeginn führte ein Streitpunkt um die Verlesung der Anklageschrift zu einem Ausschluss der mehrfach auf Waffen und Abhörtechnik im Gericht überprüften Öffentlichkeit.

Dabei ging es um drei Seiten der Anklageschrift, die die Bundesanwaltschaft für geheimhaltungsbedürftig hält und die sie nicht öffentlich vorgelesen haben möchte.

Die Verteidigung forderte, dass die Anklageschrift vollständig vorgetragen wird, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Bild machen könne, um welche „staatsgefährdenden“ Informationen es gehe.

Zudem kritisierte sie, dass eine strenge Geheimhaltung den Verteidigern die Arbeit erschwere. Teilweise hätten sie keinen oder nur erschwert Zugang zu Informationen erhalten.

Verhandlung wird unterbrochen

Schließlich unterbrach der Vorsitzende Richter die Verhandlung. Er erklärte, dass sich alle fünf der Verhandlung beiwohnenden Richter bis Donnerstag beraten wollen, ob die drei Seiten der Anklageschrift öffentlich verlesen werden oder nicht.

Er begründete diesen Schritt damit, dass beide Seiten verschiedene Argumente für und gegen eine Veröffentlichung vorgetragen hätten, über die man jetzt berate. Zudem wolle man eine gründliche Entscheidung treffen, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

Die Angeklagten hatten angekündigt, sich morgen in einer Stellungnahme zur Anklageschrift zu äußern, sagte die Gerichtssprecherin. Es war aber unklar, ob sie inhaltlich etwas zu den Vorwürfen sagen wollen.

Am Donnerstag wird nun der Prozess fortgesetzt.

Schwerer Landesverrat in zwei Fällen

Der BND-Mitarbeiter Carsten L. und der selbstständige Geschäftsmann Arthur E. werden beschuldigt, deutsche Staatsgeheimnisse verraten und dafür Geld genommen zu haben. L. war in der technischen Aufklärung eingesetzt. Sie sollen 450.000 Euro beziehungsweise 400.000 Euro für die Weitergabe von Informationen vom russischen Geheimdienst erhalten haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen schweren Landesverrat in zwei Fällen vor; ein Urteil soll frühestens im Sommer fallen.

Dabei soll L. im September und im Oktober 2022 mehrere teils streng geheime BND-Dokumente ausgedruckt und an seinem Bildschirm abfotografiert haben. Dann soll er diese Informationen E. übergeben haben, der sie dann über die Türkei nach Russland gebracht und an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB weitergab.

Nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu Waffensystemen

Wie eine Gerichtssprecherin erläuterte, sollen die beiden eine Art Geschäftsbeziehung aufgebaut haben. E. habe als Geschäftsmann unter anderem im Edelmetallhandel in Afrika gute Verbindungen nach Russland gehabt.

Unter anderem soll es um Informationen zum Ukraine-Krieg gegangen sein – um Informationen, die sowohl für Deutschland als auch für Russland besonders wichtig gewesen sein sollen. Dabei soll es um nachrichtendienstliche Erkenntnisse des BND zu den dortigen Waffensystemen gegangen sein.

L. wurde im Dezember 2022 festgenommen, E. im Januar 2023. Beide Angeklagte sitzen in Untersuchungshaft.

Unerlaubter Kontakt in der Untersuchungshaft

Das Gericht erweiterte den Haftbefehl gegen die Angeklagten um den Haftgrund der Verdunklungsgefahr. Es lägen Erkenntnisse vor, dass L. und E. in der Untersuchungshaft unerlaubterweise Kontakt zueinander aufgenommen und Absprachen zu ihren Aussagen getroffen hätten.

Somit könnten Informationen ausgetauscht worden sein, die das Verfahren beeinflussen könnten, erklärte die Sprecherin. Die beiden dürfen nun außerdem nicht mehr an Gemeinschaftsveranstaltungen und Gruppenaktivitäten in der Haftanstalt teilnehmen. Die Verteidigung sei aber gegen diese Verschärfung vorgegangen, worüber wiederum noch nicht entschieden sei.

Bei einer Verurteilung wegen Landesverrats in besonders schwerem Fall droht den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. Das Berliner Kammergericht setzte insgesamt 51 Verhandlungstage bis zum Juli fest. Die Verhandlung hatte wegen des großen Andrangs am Mittwoch mit deutlicher Verspätung begonnen.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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