BND-Mann wegen Geheimnisverrats zu Geldstrafe verurteilt
Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt worden. Der Oberregierungsrat hatte nach Überzeugung des Berliner Amtsgerichts Tiergarten 2014 vertrauliche Informationen an den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter weitergegeben.
Dadurch sei die Identität zweier Verbindungspersonen des BND offenbart worden. Mit dem Urteil sei das Amtsgericht am Dienstag im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Ansicht des Amtsrichters informierte der 46-jährige Angeklagte den Politiker, der damals dem Reservistenverband der Bundeswehr vorstand, dass zwei Personen in seinem Verbandsumfeld „mit dem BND kooperierten und diesem geschäftliche Adressen zur Verfügung stellten“. Kiesewetter, der damals CDU-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss war, bestreitet das. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.
Nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht habe der Angeklagte fahrlässig und nicht vorsätzlich wichtige öffentliche Interessen gefährdet, erklärte die Sprecherin. Der Richter habe eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 100 Euro verhängt.
Eine Mitarbeiterin des BND hatte in dem rund sechsmonatigen Prozess erklärt, die beiden „nachrichtendienstlichen Verbindungen“ seien beendet worden. Sie hätten Adressen für operative Infrastruktur zur Verfügung gestellt und seien keine „Quellen“ des Dienstes gewesen. (dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion