BND prüft falsche Vorwürfe zu „Rechtsextremismus“ gegen eigenen Professor – der klagt
Der Titel des im August 2018 erschienenen Buches des von Prof. Martin Wagener, „Deutschlands unsichere Grenze – Plädoyer für einen neuen Schutzwall“, kann auf den ersten Blick vor allem in früheren DDR-Bürgern unschöne Nachbilder hervorrufen. Immerhin war es dort unter anderem der „antifaschistische Schutzwall“, der den Menschen über viele Jahrzehnte hinweg die Aussicht auf ein besseres Leben nahm.
Teile der deutschen Medien nahmen jedoch nicht am „Antifaschistischen Schutzwall“, sondern am Rest des Titels und am Inhalt des Buches Anstoß. Es enthalte, so hieß es von deren Seite, „rechtsextremes Gedankengut“. Doch deutsche Medien scheinen andere Kriterien als der Verfassungsschutz zu haben, was Rechtsextremismus sei.
Wagener zu weit rechts – oder sind nur deutsche Journalisten zu weit links?
In seinem Buch vertritt Wagener die These, dass der innere Frieden der Gesellschaft durch illegale Einwanderung, Terror-Rückkehrer und Waffen- und Drogenschmuggel gefährdet werde und die Politik keine ausreichenden Maßnahmen getroffen habe.
Eine These, die zu vertreten in einem freien Gemeinwesen also fraglos zulässig sein muss, zumal der Autor sie mit belastbaren Fakten belegt.
Obwohl also offenbar keine Anhaltspunkte auf einen verfassungsfeindlichen Inhalt gemäß der Definition des Inlandsnachrichtendienstes vorlagen, hat Wegeners Arbeitgeber, der BND, angekündigt, das Buch auf „Rechtsextremismus“ seines Inhalts „prüfen“ zu wollen.
„Land der Verdächtigungen und Denunziationen“
In einer Erklärung auf seiner eigenen Webseite übt Wagener deutliche Kritik am Verfall der öffentlichen Debattenkultur in Deutschland infolge deren hemmungsloser Moralisierung und einer überhand nehmenden Political Correctness:
„Wir sind zu einem Land der Verdächtigungen und Denunziationen geworden. Von dominierenden Narrativen abweichende Meinungen werden viel zu oft nicht konstruktiv diskutiert, sondern mit den üblichen Totschlagargumenten ins vermeintliche Abseits gestellt. Immer wieder geht es dann um die pauschalen Vorwürfe des Rechtsextremismus, Linksextremismus, Rassismus, Kommunismus, Militarismus und ganz allgemein der Verfassungsfeindlichkeit. Wir brauchen dagegen gerade in einer sich zunehmend polarisierenden Gesellschaft mehr Offenheit und Toleranz.“
Gegenüber „Bild“ rechtfertigte der BND die Prüfung und deren öffentliche Ansprache mit der Aussage:
„Der BND stellt sicher, dass der nachrichtendienstliche Nachwuchs auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgebildet wird. Deshalb muss er diesbezügliche Zweifel ausräumen. Die Hochschule des Bundes hat die Pflicht, fragliche Lehrinhalte zu beobachten und gegebenenfalls zu korrigieren.“
Ein externer Gutachter habe deshalb den Inhalt des Buches geprüft. Im Ergebnis sei Herr Prof. Dr. Wagener weiterhin als Professor an der Hochschule des Bundes zu beschäftigen.
Verletzung der Fürsorgepflicht?
Wagener ist Professor für Internationale Politik an der Hochschule des Bundes im Fachbereich Nachrichtendienste. Als solcher ist sein Dienstherr der Bundesnachrichtendienst. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, will Wegener gegen dessen Gebaren nun vorgehen und hat juristische Schritte gegen den BND angekündigt.
Zwar hat das intern in Auftrag gegebene Gutachten den Vorwurf in keiner Weise bestätigen können und Wagener in vollem Umfang entlastet. Der Flurschaden an seiner Reputation, so erklärt der Wissenschaftler, und die faktisch erlittenen Nachteile durch die öffentliche Ankündigung der Prüfung seien Folgen einer Dienstpflichtverletzung durch den BND.
Mit seiner öffentlichen Ankündigung habe der Geheimdienst, so Wagener, seine Fürsorgepflicht gegenüber einem verlässlichen Bundesbeamten wie ihm verletzt, der 20 Jahre Politikwissenschaft unterrichtet habe. Da die Ankündigung der Prüfung auch eine „einschüchternde Wirkung“ gehabt habe, sei auch in seine vom Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3) garantierte Lehr- und Forschungsfreiheit beeinträchtigt worden.
Unter anderem habe Wagener Nachteile erlitten in Bereichen, die zur üblichen beruflichen Tätigkeit in Lehre und Forschung gehören, etwa der Publikation von Beiträgen oder der Einladung zu Vorträgen.
Fake-Vorwürfe über „Internierungslager“
Der Experte spricht von einer „medial angefeuerten, zu großen Teilen wahrheitswidrigen Kampagne“, in der „die üblichen Vorwürfe erhoben worden sind: Rechtsextremismus, Verfassungsfeindlichkeit, Rassismus – um nur die drei wichtigsten Punkte zu nennen“.
Unter anderem sei ihm wahrheitswidrig nachgesagt worden, er fordere in seinem Buch „Internierungslager für Flüchtlinge“, was in seinem Text nicht ein einziges Mal Erwähnung finde.
„Die Folgen der Kampagne waren für mich unübersehbar, und sie wirken bis heute nach“, zitiert ihn „Bild“.
Zu nennen sind nicht nur die Sorgen der Familie und irritierte Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen, sondern natürlich auch Benachteiligungen, die nun für mich entstehen können, wenn jemand z. B. meinen Namen bei Google eingibt.“
Der Nachrichtendienst selbst habe seit September 2018 kein einziges Mal das Gespräch mit ihm gesucht. Stattdessen seien Steuergeld und Arbeitskraft von Mitarbeitern in ein Gutachten geflossen, das nur Aufwand und keinen Nutzen gebracht habe – abgesehen vom Schaden für das Ansehen eines Wissenschaftlers und für die freie Rede und Forschung.
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