Blogger Tim Kellner erhält Hausbesuch der Polizei samt Gefährderansprache
Tim Kellner hat eine Liste mit Namen von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht, die einen fraktionsübergreifenden Antragsentwurf für ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg gebracht haben.
Daraufhin hat der Blogger in der vergangenen Woche zwecks einer Gefährderansprache Besuch von der Polizei bekommen. Wie der als „Love Priest“ bekannte Kellner in einem Video in seinem Telegram-Kanal mitteilte, erfolgte die Ansprache telefonisch, da er sich zum Zeitpunkt der Polizeivisite nicht zu Hause aufgehalten habe.
Kellner: Ich habe mich immer klar von Gewalt distanziert
Wie die „Junge Freiheit“ (JF) berichtet, habe die Bielefelder Polizei lediglich gesagt, dass es sich bei der Aktion „um eine präventive individuelle Ansprache im Vorfeld einer strafbaren Handlung“ handelt. Zu weiteren Details oder Hintergründen habe sich die Polizei nicht geäußert. Die Staatsschützer sagten Kellner im Telefongespräch, dass unter den Hunderttausenden Followern in den sozialen Netzwerken – allein seinem YouTube-Kanal folgen 564.000 Menschen – auch gewaltbereite Personen dabei sein könnten. „Ich habe mich immer klar von Gewalt distanziert, ich weiß gar nicht, was die Polizei von mir will“, zitiert die JF Kellner.
In einem kurzen Videobeitrag auf Telegram ergänzte der Blogger, dass er „möglicherweise auch wegen euch“ Besuch erhalten habe. Dabei spielte er auf die Begründung der Polizei an, dass sich unter seinen Followern eventuell auch gewaltbereite Personen befinden könnten. Kellner weiter: „Da der Staatsschutz wohl davon ausgeht, dass ihr zum einen regimekritisch seid, als auch möglicherweise gewaltaffin, und dann möglicherweise irgendjemand von euch möglicherweise irgendjemand von denen [Anm. d. Red.: gemeint sind die auf der Liste aufgeführten Abgeordneten] etwas antun könnte, hat man sich natürlich Sorgen gemacht.“ Deswegen habe die Polizei eine Gefährderansprache durchgeführt. „Unfassbar, aber wahr“, kommentierte Kellner das Geschehen.
Gefährderansprache ein „verhaltensbeeinflussendes Instrument“
Die Gefährderansprache hat im Jahr 2004 die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegt. Gesetzlich verankert ist sie jedoch nicht, wie aus einer Anfrage im Bundestag (Seite 10) von 2006 deutlich wird. Wolfgang Nešković, ein ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und damals für die Linken im Bundestag, fragte nach der Definition für Gefährder.
„Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird“, lautete die Antwort des damaligen Staatssekretärs Dr. August Hannig. Seinen Ausführungen zufolge gibt es keine Rechtsgrundlage für die Begriffsbestimmung. Die Definition habe die AG Kripo 2004 bundeseinheitlich abgestimmt.
Der Paragraf 101a umfasst Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit.
In einem Papier des Fortbildungsinstituts der Bayerischen Polizei heißt es weiter:
Bei der Gefährderansprache handelt es sich um ein verhaltensbeeinflussendes Instrument. Die individuelle Ansprache signalisiert dem potentiellem [sic] Gefährder, dass polizeiliches Interesse an seiner Person besteht, die Gefährdungslage bei der Polizei registriert wird und die Lage ernst genommen wird.“
Die „individuelle Ansprache“ bewirke, dass dem Täter ein „erhöhtes Tatentdeckungsrisiko“ deutlich gemacht werde. Auch könnten durch das Gespräch zusätzliche Informationen gewonnen werden, „die für das polizeiliche Folgehandeln eine wichtige Grundlage bilden“.
Der eingangs erwähnte Antragsentwurf zum AfD-Verbot soll laut „Augsburger Allgemeine“ bereits in dieser Woche in den einzelnen Fraktionen auf der Tagesordnung stehen. Der Initiator des Antrags, der Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz (CDU), denkt, dass die Abgeordneten noch im Dezember oder spätestens nach der parlamentarischen Weihnachtspause im Januar abstimmen könnten. Auf jeden Fall soll dies noch in der laufenden Legislaturperiode geschehen.
Findet der Antrag eine Mehrheit, strebt Wanderwitz den Start eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht im Sommer 2025 an. Seinen Aussagen zufolge könnten dann eineinhalb bis vier Jahre bis zu einer Entscheidung ins Land gehen. Er stützte sich dabei auf Einschätzungen von Juristen.
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