Blackbox und „Tempobremse“ ab 2022 Pflicht in Neuwagen

Neue Assistenzsysteme im Auto sollen den Straßenverkehr sicherer machen. Die Datenerfassung des CO₂-Ausstoßes wird Pflicht.
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Verkehrsüberwachung auf Autobahnen.Foto: iStock
Von 1. Januar 2022
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Im Jahr 2022 werden neue Fahrassistenzsysteme für alle Neufahrzeuge Pflicht. Dazu gehören nicht nur die Blackbox, die in altbekannter Weise einer Flugzeug-Blackbox Daten erfasst, ein landläufig „Tempobremse“ genannter „Intelligenter Geschwindigkeitsassistent“ oder der Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre.

Zur Überwachung des Fahrers in puncto Müdigkeit, nachlassender Aufmerksamkeit und Konzentration wird ein Warnsystem eingebaut. Weiteren Schutz soll der Rückfahrassistent, das Notbrems-Assistenzsystem und ein Notfall-Spurhalteassistenten bieten. Auch die Datenerfassung des Verbrauchs und des CO₂-Ausstoßes ist künftig für Neuwagen Pflicht.

Die Systeme beruhen auf EU-Beschlüssen. Der Einbau dürfte die Autos teurer machen, vor allem bei Kleinwagen und im Niedrigpreis-Segment. Viele der elektronischen Systeme gehören im Premiumbereich bereits zur Standardausrüstung.

Die Tempobremse

Temposysteme werden schon länger bei Herstellern wie Audi oder BMW verwendet. Sie funktionieren so, dass eine im Auto eingebaute Kamera die Verkehrszeichen erkennt und die Daten an die Tempobremse weiterleitet. Diese warnt den Fahrer über eine Anzeige oder lässt das Gaspedal pulsieren.

Im Falle eines Unfalls oder eines Blitzers kann über die Blackbox nachgewiesen werden, dass der Fahrer gewarnt wurde – das Auto sagt gegen den Fahrer aus.

Wie Forscher der Cybersicherheitsfirma McAfee zeigten, konnte schon mit fünf Zentimeter schwarzem Klebeband am Verkehrsschild eine entsprechende Tesla-KI ausgetrickst werden. Statt den erlaubten 35 Meilen pro Stunde (56 km/h) deutete der Autopilot ein manipuliertes Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung als 85 Meilen pro Stunde (136 km/h). Er beschleunigte das Auto auf Autobahngeschwindigkeit.

Auto-Blackbox der EU

Die Pflicht zur Blackbox, offiziell „Unfalldatenspeicher“ genannt, wurde im April 2019 durch die EU in neuen Regelungen festgeschrieben. Brüssel gibt als Ziel an, durch die Auswertung der Daten Gefahrenpotenziale im Straßenverkehr besser erkennen und die Zahl der Verkehrsunfälle verringern zu wollen. Einzelne Unfälle sollen dabei jedoch keine Rolle spielen.

Der Gesetzestext besagt, dass Fahrzeugdaten anonymisiert gesammelt werden. „Anhand der gespeicherten Daten [ist] keine Identifizierung des Nutzers oder Halters eines bestimmten Fahrzeugs möglich.“

Begonnen würde die Speicherung zum Beispiel durch das Auslösen der Airbags. Technisch bedeutet es, dass die Daten ständig erfasst und überschrieben werden. Im Falle eines Unfalls wird die Neuerfassung und damit das Überschreiben der vorhandenen Daten gestoppt. Erfasst werden unter anderem Geschwindigkeit, Pedalstellung und andere Parameter des Fahrzeugs.

Derartige Daten könnten zukünftig nicht nur zur Klärung von konkreten Unfallursachen, dem Unfallhergang oder Schuldfragen beitragen, sondern auch der internen Auswertung bei den Herstellern oder Versicherungen dienen. Versicherungen könnten die Beiträge der Kfz-Versicherung an das jeweilige Fahrverhalten des Versicherten anpassen – bisher sind diese vom Autotyp abhängig.

Die Technik für eine allumfassende (CO₂)-Maut ist vorbereitet

Zudem gelten seit dem 1. September 2020 neue Abgas-Regeln, die von der EU überwacht werden. Ab 2022 ist die Datenerfassung des CO2-Ausstoßes für Neuwagen Pflicht.

Die eigentliche Überwachungstechnologie im Auto für diesen Bereich ist das OBFCM-System (On Board Fuel Consupmtion Monitoring). Es erfasst und speichert als Hard- und/oder Software Fahrzeug-, Motor-, Kraftstoff und/oder Stromparameter. Laut EU-Vorschrift muss jederzeit ein „standardisierter und unbeschränkter Zugriff“ gewährleistet sein. Die Daten müssen während des gesamten Lebens eines Fahrzeugs intern gespeichert werden.

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom August 2020 zeigt die „ganze Datensammelwut der EU-Behörden“, wie der „Focus“ es nannte. Weitere Details können im Gutachten „Einzelfragen zur Überwachung des CO₂-Ausstoßes von PKW“ nachgelesen werden.

„Mit der Technik ließe sich theoretisch auch eine allumfassende ‚Mobilitätssteuer‘ eintreiben“, warnte der „Focus“. „Jeder Autofahrer müsste dann, im Interesse des Klimaschutzes, für jeden Kilometer und jedes Gramm CO₂ bezahlen. Geändert werden müsste dafür nur die Datenerhebung, die bislang mit anonymisierten Datensätzen erfolgt.“

Die Zahl der Autozulassungen in der EU ging im Oktober erneut deutlich zurück. Insgesamt wurden 665.001 Autos zugelassen – also 30,3 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. In Deutschland waren es 34,9 Prozent weniger als im Oktober 2020. Derzeit bremst der weltweite Chipmangel die Autoproduktion, insbesondere VW ist betroffen. 

Warnungen der Datenschützer vor einem „Gläsernen Autofahrer“ verhallten ohne große Folgen.



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