BKA: Über 2.000 Straftaten im Bundestagswahlkampf – AfD immer öfter betroffen
Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf ein BKA-Papier „Bundeslagebild Nr. 2 – Wahl zum 19. Deutschen Bundestag“ („VS – Nur für den Dienstgebrauch“) vom 13. September 2017. Demnach wurden bundesweit bei Wahlkampfveranstaltungen und bei anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl bislang rund 2.250 Straftaten registriert.
Es handelt sich laut BKA-Papier mehrheitlich um Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Propagandadelikte. Aber auch 54 Gewalttaten, darunter auch Körperverletzungsdelikte, wurden von den Behörden registriert.
Zu den Opfern von Attacken während des Wahlkampfes gehören laut BKA immer öfter auch Vertreter oder Helfer der Partei Alternative für Deutschland (AfD). „Zu erwähnen sind insbesondere Kandidaten der AfD und deren Veranstaltungen, die vermehrt von den Meldungen der Sachbeschädigungen und Störungen betroffen sind“, heißt es in diesem Zusammenhang im BKA-Lagebild.
Zum Teil ist das Bundeskriminalamt selbst für den Schutz von Politikern im Wahlkampf zuständig. Die Sicherungsgruppe (SG) kümmert sich laut BKA-Gesetz um den Schutz der Verfassungsorgane des Bundes. Je nach Einschätzung der jeweiligen Gefährdungslage werden etwa Bundeskanzlerin, Bundesminister, Bundespräsident oder Mitglieder des Deutschen Bundestages durch BKA-Beamte geschützt.
Die Arbeitsbelastung der BKA-Personenschützer gilt seit dem vergangenen Jahr als sehr hoch. Als Gründe werden vor allem Bedrohungen von Rechtsextremisten, Linksextremisten oder auch türkischen Nationalisten genannt. Im Juli war das BKA zudem mit mehr als 2.000 Beamten für die Sicherheit der Gäste beim G20-Gipfel in Hamburg zuständig. Jetzt sorgt der Wahlkampf für zusätzliche Einsatzstunden. (dts)
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