BKA: Mehr Straftaten durch Minderjährige – Forderung nach Abschiebung für Mehrfachtäter
Gerade unter Kindern, also die unter 14 Jahren, gebe es einen „sehr steilen Anstieg“ von Eigentumsdelikten und Gewalttaten, sagte BKA-Präsident Holger Münch der Wochenzeitung „Die Zeit“. Die Gesellschaft müsse aufpassen, dass „Kinder und Jugendliche, die heute mit Gewalttaten auffällig werden“, nicht auch als Erwachsene kriminell blieben. „Wir brauchen das volle Programm an Reaktionen.“
Im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Pandemie gebe es derzeit eine „völlig veränderte Lage“, sagte Münch. Dies betreffe unter anderem politisch motivierte Straftaten, deren Zahl rasant steigt. „Man kann jetzt schon sagen: Es wird auch dieses Jahr wieder einen neuen Höchststand geben.“
Abschiebung für Mehrfachtäter
Dass Ausländer generell krimineller sind als Deutsche, stimme pauschal so nicht. „Allerdings stammen diejenigen, die besonders auffällig sind und mehrfach Straftaten verübt haben, insbesondere aus Ländern wie den Maghreb-Staaten, Libyen oder Georgien“, so Münch. Unter ihnen befindet sich außerdem ein hoher Anteil junger Männer.
Auch brächten Migranten häufig verschiedene Risikofaktoren wie Armut, geringe Bildung, ein junges Lebensalter oder Traumatisierungen mit.
Münch sprach sich auch für Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan aus. „Ich halte es ab einer gewissen Häufigkeit und Schwere von Straftaten für richtig, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan in Betracht zu ziehen“, so Münch. „Wenn der Eindruck entsteht, Mehrfach- und Intensivtäter haben einen Freifahrtschein und werden nicht abgeschoben, dann ist das fatal.“
Problematisch: Unregulierte Social-Media-Plattformen
Der BKA-Präsident kritisierte Anbieter von Social-Media-Plattformen und forderte eine schärfere Regulierung. Der Digital Services Act, mit dem die großen Online-Plattformen verpflichtet werden, strafbare Inhalte zu melden, funktioniere nicht.
„Beim Digital Services Act ist die Regelung zur Meldepflicht extrem schwammig“, sagte Münch. Es müssten nur Inhalte gemeldet werden, die eine „Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person“ darstellten. „Es ist aber nicht geregelt, was genau darunter zu verstehen ist und wie gemeldet werden muss.“
Im vergangenen Jahr habe es lediglich 92 Meldungen gegeben, die sich nicht auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige bezogen. „Wir reden bei Social-Media-Plattformen über ein Produkt, das auf dem Markt ist und gefährliche Nebenwirkungen hat.“ Der Digital Services Act müsse „dringend nachgeschärft werden“. (dts/tp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion