BKA: 43 Prozent aller Tatverdächtigen bei Tötungsdelikten ohne deutschen Pass
Nach dem Mord an einem achtjährigen Jungen in der Vorwoche am Hauptbahnhof von Frankfurt/Main kündigte Bundesinnenminister Horst Seehofer an, eine stärkere Überwachung der Bahnhöfe zu veranlassen, aber auch höhere Einreisehürden für Ausländer ins Auge zu fassen.
Der Tatverdächtige im Fall des Mordes vom Frankfurter Bahnhof ist Eritreer. Er verfügte zum Zeitpunkt der Tat über einen Wohnsitz in der Schweiz. Dort wurde er bereits mittels Haftbefehls gesucht. Um ihn bereits an der Grenze stoppen zu können, hätten jedoch mehrere Voraussetzungen vorliegen müssen.
Ungewöhnlicher Verdachtsfall
Zum einen hätte es ein System nahtloser Grenzkontrollen zwischen der Schweiz und Deutschland geben müssen, während tatsächlich nur Stichproben üblich sind. Zum anderen hätte es einen institutionalisierten Informationsaustausch zwischen beiden Staaten geben müssen, der auch offene Fahndungen umfasst. Ein solcher besteht bis dato jedoch nicht einmal zwischen den Schengen-Staaten der EU.
Wie die „Welt“ nun unter Berufung auf eine ihr vorliegende Sonderauswertung des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigt, ist der Eritreer, der des Verbrechens vom Frankfurter Hauptbahnhof am 31. Juli beschuldigt wird, ein untypischer Tatverdächtiger.
Dies nicht nur deshalb, weil der 2006 als Flüchtling in die Schweiz gekommene und 2008 offiziell als Asylberechtigter anerkannte 40-Jährige selbst dreifacher Familienvater ist und als gut integriert galt. Vor allem ist das Szenario, dass ausländische Staatsangehörige, gegen die in Deutschland wegen des Verdachts des Mordes oder Totschlags ermittelt wird, selten. Im Jahr 2018 wurden nur 58 tatverdächtige Ausländer in diesen Deliktsgruppen ermittelt, die in Deutschland Straftaten begangen, zum Zeitpunkt ihrer Begehung aber einen ausländischen Wohnsitz aufgewiesen haben sollen. Dies entsprach einem Anteil von 2,1 Prozent aller Fälle.
43 Prozent aller Tatverdächtigen bei Tötungsdelikten ohne deutschen Pass
Insgesamt seien demnach im Vorjahr aus der genannten schwersten Deliktsgruppe 2471 Fälle erfasst worden – darunter 15 Fälle von Tötung auf Verlangen. In 22 Prozent dieser Fälle wurde das Tötungsdelikt vollendet. Die Aufklärungsquote lag bei 96 Prozent, es konnten also in 2374 Fällen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft übergeben werden.
Von den in diesem Zusammenhang ermittelten 2823 Tatverdächtigen hatten 1214 oder 43 Prozent keinen deutschen Pass. Bei einem Ausländeranteil von 12,2 Prozent an der Wohnbevölkerung ist dies ein weit überdurchschnittlicher Wert. Von den Tatverdächtigen hatten jedoch 92,4 Prozent einen festen und weitere vier Prozent einen wechselnden Wohnsitz im Bundesgebiet. Bei zwei Prozent der Tatverdächtigen war der Aufenthalt unbekannt.
Die verstärkten Sicherungsmaßnahmen an den Grenzen, die Seehofer fordert, hätten zwar möglicherweise den Mord vom Frankfurter Hauptbahnhof immer noch nicht verhindern können. Angesichts von 43 000 festgestellten illegalen Einreisen nach Deutschland im Vorjahr – und dazu kommt eine noch unbekannte Zahl an nicht festgestellten – scheint jedoch in jedem Fall Handlungsbedarf zu bestehen.
Dem auf den ersten Blick beruhigenden Befund, wonach Personen mit Wohnsitz im Ausland selten in Deutschland schwere Straftaten verüben, steht zudem im Umkehrschluss die Tatsache gegenüber, dass die meisten ausländischen Tatverdächtigen längst hier leben.
„Besondere, konfliktträchtige Lebenslage“
Dass es unter der Wohnbevölkerung ohne deutschen Pass einige Problemgruppen gibt, hat bereits die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2018 aufgezeigt. Dieser zufolge standen insgesamt 1 341 879 deutschen Tatverdächtigen bei strafbaren Handlungen abseits des spezifischen Ausländerrechts 589 200 ohne deutsche Staatsangehörigkeit gegenüber, das wären etwa 30 Prozent der ermittelten Verdächtigen. Doppelstaatler und eingebürgerte Migranten sind dabei nicht berücksichtigt.
Der „Welt“-Auswertung zufolge habe die Migrationspolitik der letzten Jahre das Problem verschärft – strukturell sei dieses jedoch auch schon in den 2000er Jahren bekannt gewesen.
Bereits 2010 sprach das BKA in seinen Ausführungen zur PKS von „jüngeren Männern unter 40 Jahren“ als besonders auffälliger Gruppe, die einen immer größeren Teil der nichtdeutschen Wohnbevölkerung ausmache. „Ferner dürfte auch die besondere, konfliktträchtige Lebenslage in der Fremde, insbesondere auch in sozialstruktureller Hinsicht, bedeutsam sein.“
Heute richtet sich das diesbezügliche Hauptaugenmerk auf die „Schutzsuchenden“: Zu diesen zählen Asylbewerber, Schutzberechtigte, Geduldete, unerlaubt Aufhältige sowie eine relativ geringe Zahl an Kontingentflüchtlingen. Sie machen rund zwei Prozent der Wohnbevölkerung aus, stellten 2018 allerdings 8,6 Prozent aller 165 769 zu nicht ausländerspezifischen Straftaten ermittelten Tatverdächtigen und gar 18,6 Prozent aller Tatverdächtigen zu bekannt gewordenen Fällen von Mord und Totschlag.
Von 37 000 Japanern kein einziger tatverdächtig
Die Hauptherkunftsstaaten der Tatverdächtigen waren sowohl 2017 als auch 2018 Syrien, Afghanistan und der Irak. Auch hier spielt die deutliche Überrepräsentation junger Männer unter den Zugewanderten eine tragende Rolle. Unter den 72 000 Eritreern in Deutschland wurden im vergangenen Jahr 25 und unter den 257 000 Afghanen 114 zu einer solchen Straftat als Tatverdächtige ermittelt, heißt es weiter. Demgegenüber wurde von 37 000 in Deutschland gemeldeten japanischen Staatsangehörigen kein einziger des Mordes, Totschlags oder sonstiger strafbarer Handlungen gegen das Leben verdächtigt.
„Häufig wird kritisiert, dass einige Politiker und Journalisten mit solchen kriminologischen Erklärungen die hohe Ausländerkriminalität verharmlosen“, schreibt die „Welt“ zu ihrer Analyse. „Tatsächlich könnten diese Zusammenhänge auch dazu motivieren, künftig vor allem Ausländer mit deutlich niedrigerem Kriminalitätsrisiko als bisher zuwandern zu lassen.“
Auf diese Idee waren auch schon einige Politiker, vorwiegend aus den Unionsparteien, der FDP oder der AfD gekommen. Bislang jedoch anscheinend ohne nachhaltigen Erfolg.
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