Bisher kein Widerspruch im Dresdner Landtag gegen Aufhebung von Petrys Immunität

Gegen die von einem Ausschuss des sächsischen Landtags empfohlene Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Petry gibt es bislang keinen Widerspruch. Der Immunitätsausschuss des Landtags hatte vor gut einer Woche einstimmig die Aufhebung von Petrys Abgeordnetenimmunität empfohlen.
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Frauke PetryFoto: Sascha Schuermann/Getty Images
Epoch Times25. August 2017

Gegen die von einem Ausschuss des sächsischen Landtags empfohlene Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry gibt es bislang keinen Widerspruch.

Bis Freitagnachmittag habe kein Abgeordneter schriftlich Widerspruch eingelegt, sagte ein Landtagssprecher in Dresden. Die Frist endet in der Nacht zum Dienstag.

Der Immunitätsausschuss des Landtags hatte vor gut einer Woche einstimmig die Aufhebung von Petrys Abgeordnetenimmunität empfohlen. Das Gremium entsprach damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, die gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende seit fast einem Jahr wegen des Verdachts des Meineids ermittelt.

Gibt es weiterhin keinen Widerspruch, wäre der Weg frei für eine Anklage oder einen Strafbefehl. Andernfalls wird das Parlament in seiner nächsten Sitzung am 30. August über die Aufhebung der Immunität abstimmen. Über die Zulässigkeit der Anklage müsste noch das zuständige Gericht entscheiden.

Hintergrund der Ermittlungen sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt. Der Ausschuss befasste sich mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden. (afp)



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